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Cumaraswamy besucht erneut Guatemala

Fijáte 236 vom 30. Mai 2001, Artikel 2, Seite 3

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Cumaraswamy besucht erneut Guatemala

Alle Personen, unabhängig ihrer Herkunft und unabhängig davon, welchen Deliktes sie angeklagt sind, haben Anrecht auf einen rechtmässig geführten Prozess, vor einem unabhängigen und unparteilichen Gericht. Die Unabhängigkeit der RichterInnen ist ein Recht, das alle GuatemaltekInnen interessieren sollte und dessen Einhaltung besondere Aufmerksamkeit gebührt.

Die Straffreiheit geht weiter, ohne dass ihr etwas entgegengesetzt wird. Der Eindruck ist verbreitet, dass die Regierung kein politisches Interesse hat, dieses Problem anzugehen. Es kann nicht angehen, dass die Regierung das Problem der Straffreiheit einfach an die Gerichte weiterdelegiert. Die Regierung muss öffentlich zeigen, dass sie mit diesem soziale Problem beschäftigt ist, ansonsten verliert sie ihre Glaubwürdigkeit, führte der UNO Sonderbeobachter Param Cumaraswamy aus.

Auf die Frage aus dem Publikum, ob es Sanktionen gegen die guatemaltekische Regierung geben könne, wenn die von Cumaraswamy abgegebenen Empfehlungen nicht eingehalten werden, erklärte dieser, seine Aufgabe sei es nur, die Regierung zur Einführung und Umsetzung dieser Empfehlungen anzuhalten. Die Verhängung von Sanktionen liege nicht in seiner Gewalt.


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