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Meinungsäusserungsfreiheit gilt nur für die Presse

Fijáte 302 vom 28. Jan. 2004, Artikel 4, Seite 5

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Meinungsäusserungsfreiheit gilt nur für die Presse

Der Journalist W. E. Gutmann bezeichnet dieses Urteil zudem als Heuchelei, ist doch Guatemala bekannt für seinen brutalen Umgang mit Angehörigen der Presse, die ihre Meinung sagen. Zu guter Letzt kommt die aktuelle Haltung der Justiz in Verruf durch die Tatsache, dass eben jene Klägerin Luarca 1999 aufgrund von öffentlichen Aussagen Bruce Harris´ im Rahmen von Untersuchungen vermeintlicher Diffamationsvorwürfe zur Rückgabe von zwei von ihr illegal zur Adoption vermittelten Babys verpflichtet wurde. Der Ausgang des Prozesses, der von internationalen Organisationen begleitet und beobachtet wird, bleibt abzuwarten.


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