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Rahmengesetz der Friedensverträge verabschiedet

Fijáte 341 vom 17. Aug. 2005, Artikel 4, Seite 4

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Rahmengesetz der Friedensverträge verabschiedet

Das Ökumenische Forum für den Frieden und die Wiederversöhnung (FEPAZ) betrachtet das Rahmengesetz als transzendentale Tatsache, die die Institutionalität der Friedensverträge Realität werden lasse, doch hänge es laut FEPAZ jetzt von der guatemaltekischen Gesellschaft, ihren Gemeinden und Organisationen ab, die Verträge mit Leben zu füllen und möglich zu machen, um die Agenden und Politiken der Regierung zu konterkarieren, deren neoliberale Züge einen grundlegenden Widerspruch zu den Friedensverpflichtungen darstellten. Der Vertreter der Mesa Global, VGMiguel Ángel SandovalNF, kritisiert die Verabschiedung der Gesetzesnorm als sehr spät. Ausserdem werde sie nicht begleitet von einem notwendigen Massnahmenpaket, welches die reale Erfüllung der Friedensverträge stärkt. Vielmehr erscheine die Schaffung des Gesetzes als eine kosmetische Aktion inmitten einer Dynamik, die bestimmt werde von Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Freihandelsvertrag zwischen den VGUSANF, Zentralamerika und der Dominikanischen Republik (DRCAFTA) stehen, der das Gegenteil zu den Friedensverträgen darstelle, so Sandoval. Einen weiteren Schwachpunkt zeigt Alberto Ramírez, Wortführer der ArbeiterInnengewerkschaft VGCGTGNF, auf, der darauf hinweist, dass das Gesetz nicht mit der Zivilgesellschaft abgestimmt worden sei. Der Soziologe Héctor Rosada Granada, der an den Friedensverhandlungen teilgenommen hatte und erster Friedenssekretär war, benennt in seinem Kommentar des Rahmengesetzes einige der grundlegenden Bedingungen für die Erfüllung der Ziele der Friedensverträge. Zu diesen gehören die menschliche Entwicklung und die öffentliche Sicherheit der BürgerInnen. In Bezug auf die Wirksamkeit des Gesetzes ist es laut Rosada unabdingbar, dass die Bevölkerung dessen Inhalt kenne und der politische Will bestehe, um all die Absichten in Angriff zu nehmen, die in der Agenda des Nationalen Rates der Friedensverträge vorgesehen sind. Bleibt abzuwarten, ob alle Verantwortlichen gewillt sind, diese Bedingungen zu erfüllen bzw. fähig, sie herzustellen.


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