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Sicherheit endlich per Dekret?

Fijáte 341 vom 17. Aug. 2005, Artikel 6, Seite 5

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Sicherheit endlich per Dekret?

Das Gesetz zu den Sicherheitsfirmen bezieht sich unterdessen auf die privaten Unternehmen, die gewinnbringend unter anderem privaten Wohnanlagen, Geschäften und Privatpersonen Sicherheitsdienste leisten. Neben der Tatsache, dass sich eine tiefe Kluft zwischen jenen, die über die finanziellen Mittel verfügen, sich diese Dienste leisten zu können und der grossen Masse der Bevölkerung, die sich allein von den staatlichen Diensten helfen lassen kann, steckt ein weiterer Wurm darin, dass die meisten dieser Firmen illegal sind. Es wird geschätzt, dass es mehr als 120´000 Privatagenten gibt, von denen lediglich die Hälfte in autorisierten Unternehmen arbeiten. Die übrigen sind bewaffnete Gruppen die ohne Genehmigung und angemessene Kontrolle ihre Dienste anbieten. Vor diesem Hintergrund vertritt die Gesetzesinitiative höchstes Interesse daran, dass keine Sicherheitsunternehmen ohne Autorisierung arbeiten dürfen. Vielmehr sollen sie über alle ihre Aktivitäten informieren, regelmässig Bericht erstatten über ihre Angestellten, Waffen und Operationen und ­ dieses Detail darf nicht fehlen - ihre Kleidung oder Uniform muss sich von der der VGZivilen NationalpolizeiNF (PNC) und der des VGMilitärsNF unterscheiden. Mit dem Gesetzesvorschlag, der das Gefängnissystem betrifft, wird die Absicht verfolgt, das unglaubliche Chaos zu beseitigen, welches bislang den Reformbemühungen der Institution im Wege steht. In erster Linie sollen die Inhaftierten gemäss ihren Delikten klassifiziert werden, nach dem Absitzen von 70% ihrer Strafe sollen sie beschränkte Freiheit geniessen, es soll Nachdruck auf die Professionalisierung der Wächter gelegt werden und schliesslich ­ doch dieser Punkt wird den meisten Unmut in den Haftanstalten hervorrufen ­ soll den Inhaftierten die Kontrolle der internen Sicherheit in den Gefängnissen abgenommen werden. Zusätzlich zu diesen Gesetzen, stehen noch weitere aus, die mit der Beharrlichkeit des herrschenden Gewaltklimas selbst gefordert werden, auch wenn es sich um Vorschläge handelt, die in den VGFriedensverträgenNF beinhaltet sind, die vor mehr als acht Jahren unterzeichnet wurden. Dies sind der Freie Zugang zur Information, das Gesetz zum Nationalen Sicherheitssystem und ferner das Gesetz zur Klassifikation und Bewertung von Militär-, Diplomatischen und Vertraulichen Angelegenheiten zur Nationalen Sicherheit. Zusammen könnten die Gesetze jene Lücken füllen, die den Staat behindern, jene Gruppen effektiv zu kontrollieren, die am Rande des Gesetzes agieren. Dennoch, die Wahrscheinlichkeit, dass einige dieser Initiativen in der nächsten Zeit verabschiedet werden, ist gering, vornehmlich, weil sie gewisse Interessen von ,,Zunft" und Wirtschaft verletzen. So beispielsweise das saftige Geschäft mit dem Verkauf von Waffen und Munition. Gegen die entsprechende Rechtsinitiative leisten fast radikalen Widerstand die konservativen Rechten. Auch wird es nicht einfach sein, das Gesetz zu den Privaten Sicherheitsfirmen voranzubringen, denn diese bringen ihren Besitzenden umfangreiche finanzielle Einkünfte, die nicht selten pensionierte Militärs sind. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Zivile Nationalpolizei nicht über die technische Kapazität verfügt, sie zu überwachen.


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