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Die Todesstrafe ist reaktiviert

Fijáte 404 vom 20. Feb. 2008, Artikel 6, Seite 5

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Die Todesstrafe ist reaktiviert

Präsident VGColomNF kündigte bereits an: "Genauso wie ich keine Steuer- oder Bussgeldbefreiungen autorisiere, weil ich damit über die VGSteuerbehördeNF (SAT) hinwegginge, gibt es keine Gründe, warum ich das Justizsystem übergehen sollte". Sprich: Er will keinen Gnadengesuchen stattgeben, durch die Todesstrafen in lebenslange Haftstrafen von 50 Jahren umgewandelt werden können.

Zahlreiche nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen meldeten sich gleich zu Wort und verurteilten die Entscheidung und diverse andere Vorschläge zum Kampf gegen das Verbrechen als repressiv und konjunkturell. Viel sinnvoller sei es, das Justizsystem zu stärken und die Polizei und die Staatsanwaltschaft darin zu unterstützen, effektiv zu arbeiten. Denn was brächten alle Strafen, wenn die Täter weder gefasst noch aufgrund gescheiter Ermittlungen überhaupt verurteilt werden könnten?

Es besteht jetzt die Möglichkeit Verfassungsbeschwerden einzulegen. Derweil haben die bereits zum Tode Verurteilten einen Monat Zeit, ein Gnadengesuch einzureichen.


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