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Hausarrest für den Geschäftsführer von Oasis

Fijáte 428 vom 11. Februar 2009, Artikel 2, Seite 3

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Hausarrest für den Geschäftsführer von Oasis

Die Gewalt, der MenschenrechtsverteidigerInnen ausgesetzt sind, hat viele Facetten: Mord, Bedrohungen und Einschüchterungen, sowie subtilere Formen wie zum Beispiel Überwachungen, Einbrüche in Büros und Häuser, oder die Kriminalisierung der Arbeit der MenschenrechtsverteidigerInnen, sind keine Seltenheit. In diesen Fällen herrscht absolute Straflosigkeit. Sie beeinträchtigt alle öffentlichen Institutionen und die gesamte Gesellschaft. Laut Aussage der Menschenrechtsstiftung "VGMyrna MackNF" ist der Justizsektor in Guatemala eine Quelle für die Straflosigkeit wie zum Beispiel die Defizite und Schwächen bei den polizeilichen Ermittlungen, bei der strafrechtlichen Verfolgung und bei der Verurteilung aufzeigen.

In diesem Kontext der Straflosigkeit sticht die Gewalt und VGDiskriminierungNF gegenüber den sexuellen Minderheiten hervor. Personen werden aufgrund ihrer sexuellen Identität anders behandelt als ihre Mitmenschen und sind mit täglichen Situationen konfrontiert, die ihre Menschenwürde verletzen, sowie ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben beeinträchtigen.

Da die Mehrheit der Übergriffe auf Personen aufgrund ihrer sexuellen Identität mit Fällen der alltäglichen Gewalt vermischt wird, erweist sich die Erfassung und Dokumentation der Fälle als schwierig. Es kann jedoch festgestellt werden, dass Mord die häufigste Form der Aggression darstellt. Oftmals lassen die Verstümmelungen am Körper des Opfers auf extremen Hass schliessen.

(Quelle: PBI Guatemala)


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