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Interamerikanischer Gerichtshof sorgt für Gerechtigkeit im Fall des Massakers von Las Dos Erres

Fijáte 451 vom 6. Januar 2010, Artikel 4, Seite 5

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Interamerikanischer Gerichtshof sorgt für Gerechtigkeit im Fall des Massakers von Las Dos Erres

Am 14. Dezember 2009 wurde nun die Entscheidung in La Paz, VGBolivienNF, getroffen. Der Interamerikanische Gerichtshof verdonnert den Staat Guatemala zu 3,1 Millionen US-Dollar, die an die Opfer und ihre Familien (zwei Überlebende und 153 Angehörige) zu zahlen sind. Der Gerichtsbeschluss ist bindend, und es kann kein Einspruch erhoben werden.

Guatemala wird ausserdem für die Verletzung des Rechts auf seinen Namen, auf Familie und für die Vernachlässigung des Schutzes überlebender Minderjähriger verantwortlich gemacht. So wie in vielen anderen ähnlichen Fällen wurden Minderjährige bei dem Massaker von ihren Familien getrennt und von beteiligten Militärs adoptiert, die dann deren Namen änderten. Des weiteren wurden das Fehlen von Ermittlungen und Identifizierung der Gebeine von Seiten des Staates kritisiert sowie die Verletzung des Rechts auf Justiz, rechtlichen Schutz und Integrität der Überlebenden. Der Gerichtshof verpflichtet Guatemala dazu, Disziplinarmassnahmen und Rechtsverfahren gegen jene einzuleiten, die bisher den Prozess beeinträchtigt haben.

Auch signalisierte der Interamerikanische Gerichtshof, dass eine Verspätung von mehr als 15 Jahren in einem Strafprozess nicht nur auf dessen Verzögerung durch Verfassungsbeschwerden (es waren mindestes 40, die von Seiten der Verteidigung eingereicht wurden) zurückzuführen ist, sondern auch auf das Fehlen von Interesse und politischem Willen von Seiten des Staates. Weiterhin wurde die Erschaffung einer Webseite angeordnet, die dazu verhelfen soll, die während des internen bewaffneten Konflikts von ihren Familien getrennten Kinder zu finden. Zudem soll das Gesetz über das Einreichen von Verfassungsbeschwerden bei Gericht überholt, der Gerichtsbeschluss veröffentlicht und die Verantwortung für die Verbrechen anerkannt werden, die Exhumierungen vom Staat weitergeführt und die Reste der Verstorbenen an die Angehörigen der Opfer des Massakers von Las Dos Erres übergeben werden.

Guatemala akzeptierte dieses Gerichtsurteil als Teil der Wiedergutmachungspolitik bezüglich der Schäden, die durch den bewaffneten Konflikt verursacht wurden.


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