Definitives Aus für Kinderschutzgesetz
Fijáte 205 vom 1. März 2000, Artikel 6, Seite 4
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Definitives Aus für Kinderschutzgesetz
Guatemala, 19. Februar. In Rekordzeit hat der Kongress die Einführung des Kinderschutzgesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben. Die FRG liess die Argumente der ANN unbeachtet und nutzte ihre Abgeordnetenmehrheit, um mit 61 Stimmen die Suspendierung des Gesetzes durchzubringen. Die Abgeordneten der PAN verliessen den Kongress, um so ihrer Unzufriedenheit über die Suspendierung Ausdruck zu geben. Die vorgelegte Version des Gesetzes wurde im Konsens mit Kinderschutzorganisationen und der Kirche erarbeitet und hätte im März in Kraft treten sollen. Nachdem bereits 1996 die Einführung eines Kinderschutzgesetzes beschlossen wurde, verschob der Kongress sein Inkrafttreten nun zum vierten Mal (siehe Fijáte 204). Verschiedene Kinderschutzorganisationen kritisierten den Entscheid des Kongresses. Es seien einerseits die konservativen Kreise, die aus moralischen und religiösen Gründen gegen das Gesetz seien und andererseits diejenigen, deren persönlichen (internationaler Kinderhandel) und unternehmerischen (Erziehungssystem) Interessen davon tangiert würden. In FRG-nahen Kreisen ist man zufrieden über den Entscheid des Kongresses und propagiert die Einführung eines Familieninstitutes, dessen Kompetenzen niemals soweit gehen, wie es das Kinderschutzgesetz ermöglicht hätte. Nach oben |
Die Kinderschutzorganisationen verkündeten, sie würden sich weiterhin für das Inkrafttreten des Gesetzes stark machen und auf die Einhaltung der Internationalen Kinderkonvention pochen, die Guatemala 1990 unterzeichnet hat. |
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