Fernsehfrequenzen werden versteigert
Fijáte 205 vom 1. März 2000, Artikel 3, Seite 3
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Fernsehfrequenzen werden versteigert
Guatemala, 23. Februar. Die Absetzung des Nachrichtenmagazins T-mas de Noche durch den mexikanischen Besitzer des Canal 13, Angel Gonzáles, hat in Guatemala eine hitzige Diskussion über das Medienmonopol ausgelöst (siehe fijáte Nr. 204). Grundsätzlich ist man sich darüber einig, dass die Meinungsfreiheit ein Menschenrecht ist und dass die Medienlandschaft möglichst breit sein soll. Ebenfalls ist man sich einig darüber, dass die Medien in guatemaltekischen Händen sein sollten und nicht, wie das beim Canal 13 der Fall ist, in ausländischen. Im Friedensabkommen über die Identität und die Rechte der Indigenen Völker heisst es, den Indigenen Gemeinden soll der Zugang zu den Medien gewährleistet werden, insbesondere zu Radio- und Fernsehfrequenzen. 1997 (nach der Unterzeichnung dieses Abkommens) wurde aber das neue Telekommunikationsgesetz gutgeheissen, in dem festgelegt ist, dass Radio- und Fernsehfrequenzen an die jeweils Meistbietenden verkauft werden. Dieses Gesetz verstösst gegen das Friedensabkommen, da es den finanziell eher schlecht gestellten Indigenagemeinden und -projekten jegliche Möglichkeit verbaut, eine regional oder national abdeckende Frequenz zu erstehen. Im besten Fall reicht es ihnen für den Kauf einer lokalen Frequenz. Am 23. Februar hat nun das Ministerium für Kommunikation fünf wichtige Frequenzen versteigert. Eine davon, den Canal 38, hat die Guatemala Televisión S.A., deren Besitzer Angel Gonzáles ist, für 436'000 Quetzales (rund 60'000 US-$) gekauft. Damit ist er Besitzer von vier nationalen und 32 regionalen Fernsehfrequenzen. Eine weitere Frequenz ging an die Christliche Vereinigung Guatemalas, eine an die Evangelische Kirche El Shaddai, eine weitere an den Unternehmer Héctor Ponciano Valladares, der ein Fern-Unterrichtsprogramm einrichten will, und die letzte, eine lokale Frequenz, an einen Unternehmer aus San Marcos. Carlos Andrade von der Vereinigung der gemeinschaftlichen Medienschaffenden Guatemalas (ACCG) kritisierte die Versteigerung der Fernsehfrequenzen. Damit würde die Monopolisierung der Medien verstärkt. Einmal mehr hätten nur die Reichen Zugang zu den Medien und die Stimme der Armen werde nicht gehört, meinte Andrade. Ausserdem würden diese Versteigerungen gegen die Verfassung verstossen. Unterdessen ist auch der Widerspruch verständlicher geworden, weshalb die eingangs erwähnten grossen Reden gegen das Medienmonopol geschwungen wurden und gleichzeitig dem mexikanischen Medienzar Gonzáles eine weitere Fernsehfrequenz verkauft wurde: In den Monaten Juni bis November 1999, d.h. während der Wahlkampagne, haben die guatemaltekischen Fernsehsender, allen voran diejenigen von Angel Gonzáles, rund 73 Millionen Quetzales ( ca. 9 Millionen US-$) in Form von Wahlspots gesponsert. Und zwar clevererweise nicht nur einer Partei, sondern allen. Von der Partei des Nationalen Fortschritts, PAN, welche Wahlpropaganda im Wert von 21 Millionen Quetzales 'geschenkt' bekam, über das linke Bündnis Allianz Neue Nation, ANN, (4.4 Millionen Quetzales) bis zur Republikanischen Front Guatemalas, FRG, der rund 19 Millionen Quetzales an Wahlspots gesponsert wurde. Die FRG war ausserdem Thema Nummer eins in der Nachrichtensendung Noti 7. Nach oben |
Harris Withbeck, Finanzverantwortlicher der PAN, bezeichnete das Sponsoring der Fernsehkanäle als wichtigen Beitrag zum Wahlprozess. Die PAN selber habe nicht einen 'centavo' für Propaganda im Fernsehen ausgegeben. Um dieses Thema ein für alle mal zu regeln, schlug Kongresspräsident Efraín Ríos Montt vor, im neuen Wahlgesetz die Sendezeit, die jedem Kandidaten zugesprochen wird, festzulegen. Die Medien, Radio, Presse und Fernsehen, spielten eine wichtige Rolle in einem Wahlkampf, deshalb müssten alle KandidatInnen den gleichen Zugang dazu haben, begründete Ríos Montt seinen Vorstoss. Die seit 1998 vorliegende Gesetzesinitiative enthält jedoch keinen Punkt zu diesem Thema. |
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