Kann die Zivilgesellschaft bei der 'Säuberung' der Justiz helfen?
Fijáte 456 vom 17. März 2010, Artikel 6, Seite 5
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Kann die Zivilgesellschaft bei der 'Säuberung' der Justiz helfen?
Guatemala Stadt, 10. Februar. Die Bewegung für Gerechtigkeit (Pro Justicia) und der Kongress haben das II. Abkommen über die Zusammenarbeit unterzeichnet, die es der Zivilgesellschaft ermöglicht, an der Überwachung und Transparenz der Wahl des Bundesstaatsanwalts, der Direktion des Instituts der öffentlichen und strafrechtlichen Verteidigung (IDPP) sowie von KassenprüferInnen teilzunehmen. Wir haben über das Hin und Her bisheriger Wahlen berichtet (siehe ¡Fijáte! 453, 454). Das Abkommen, das am 31.01.2010 in Kraft trat, fördert die Überwachung von BürgerInnen bei der Umsetzung des "Gesetzes über Berufskommissionen, Förderung der Transparenz und dem Zugang zu Informationen". Eleonora Muralles, die von Seiten der Zivilgesellschaft unterzeichnet hatte, sagte: "Es ist notwendig, die im Abkommen festgelegten Prinzipien bei den nächsten Wahlen von FunktionärInnen anzuwenden. Gleichzeitig analysieren wir die Möglichkeiten, auf die Abberufung jener FunktionärInnen hinzuarbeiten, die in Korruptionsfälle verwickelt sind, und zwar, weil bei deren Wahl diese Prinzipien nicht angewandt wurden." Der US-Botschafter in Guatemala Stephen McFarland zeigte sich zufrieden mit diesem Abkommen. Ob die Vereinbarung tatsächlich ein Schritt zum Besseren ist, wird sich zeigen. Bei den letzten Wahlen für Justiz- und andere wichtige Ämter hat sich zumindest partiell gezeigt, dass die Bürgerrechtsgruppen durchaus Einfluss nehmen konnten, vor allem dann, wenn sie in der CICIG eine aktive Verbündete haben. Nach oben |
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