Befangenheitsantrag abgelehnt: Prozess gegen Ex-Präsident Portillo kann beginnen
Fijáte 461 vom 26. Mai 2010, Artikel 3, Seite 3
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Befangenheitsantrag abgelehnt: Prozess gegen Ex-Präsident Portillo kann beginnen
Guatemala, 24. April. Die dritte Kammer des Berufungsgerichts in Guatemala lehnte einen Befangenheitsantrag ab, den der Anwalt des Ex-Präsidenten Die dritte Kammer des Berufungsgerichts lehnte nicht nur den Befangenheitsantrag ab, sondern entschied einstimmig, dass ein von Cano im vergangenen Februar gefälltes Urteil rechtmässig sei. Cano hatte damals entschieden, dass der Ex-Präsident nicht gegen die Zahlung einer Kaution von 1 Million Quetzales und die Auflage, regelmässig persönlich vorstellig zu werden, von der Untersuchungshaft verschont bleiben könne. Damit hatte Cano einen früheren Richterspruch aufgehoben. Nach der einstimmigen Entscheidung des Richtergremiums muss der Ex-Präsident, der wegen Unterschlagung angeklagt ist, nun im Gefängnis verbleiben. Ex-Präsident Alfonso Portillo wird von der guatemaltekischen Justiz angeklagt, während seiner Amtszeit als Präsident im |
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