Internationaler Strafgerichtshof beantragt das Rom-Statut zu ratifizieren
Fijáte 467 vom 1. September 2010, Artikel 4, Seite 4
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Internationaler Strafgerichtshof beantragt das Rom-Statut zu ratifizieren
Guatemala, 23. Aug. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) beantragte beim guatemaltekischen Kongress, das Rom-Statut zu ratifizieren. Um die Ziele des Rom-Statuts zu erklären, traf sich eine Kommission des IStGH am 20. und 21 August mit Abgeordneten und verschiedenen Organisationen in Guatemala. Die Ratifizierung ist unumgänglich, damit Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Guatemala verfolgt werden können und um eine Wiederholung von Völkermord und Kriegsverbrechen zu verhindern. Gibt der Kongress dieser Bitte nach, eröffnet sich die Möglichkeit, diese Art der Verbrechen, die seit 2002 begangen wurden, zu bestrafen, ohne auf nationale RichterInnen zurückgreifen zu müssen, da Guatemala dann Teil des IStGH wäre. Da dieses Statut nicht rückwirkend gilt, wird das Gericht nicht die Verbrechen verfolgen können, die weiter zurückliegen wie z.B. der Genozid während des bewaffneten internen Konfliktes. 1998 hatte Guatemala das Statut von Rom unterschrieben, die Ratifizierung steht allerdings noch aus. Laut Oliverio García Rodas, Präsident der Kammer für Gesetzgebung und Verfassung, befindet sich ein Gesetzesprojekt schon seit vier Jahren in der Kommission, und es hängt nur noch vom Willen der Abgeordneten ab, es zu unterzeichnen. Luis Moreno-Ocampo, Erster Chefankläger des IStGH, schätzte seinen Besuch positiv ein, sagte aber auch, dass der Staat Guatemala die Entscheidung über die Ratifizierung treffen müsse. "Es bedeutet immer noch, dass in erster Linie der Staat gegen die Straflosigkeit eintreten muss. Tut er dies nicht, haben wir die Möglichkeit zu intervenieren. Zum Beispiel Kolumbien: dort werden Prozesse gegen Paramilitärs und gegen die Guerilla vom Staat geführt, denn wenn nicht, werden wir einschreiten." Nach oben |
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