Neuer Präsident des Verfassungsgerichtes
Fijáte 459 vom 28. April 2010, Artikel 3, Seite 4
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Neuer Präsident des Verfassungsgerichtes
Guatemala Stadt, 14. April 2010. Der Richter Roberto Molina Barreto übernahm am 14. April 2010 das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichts (CC). Er übernimmt das Amt von Francisco Flores, der bei der Übergabe erklärte, dass er während seiner Präsidentschaft zur Verfassungsgerechtigkeit beigetragen habe, die Verfahren beschleunigt und so mehr Urteile gefällt habe als vorherige Gerichtsverwaltungen. Molina versprach in seiner Antrittsrede, dass er die Ressourcen der CC weiter optimieren und die Transparenz und Unabhängigkeit des Gerichtes garantieren wolle, dem er nun bis April 2011 vorstehe. An der Zeremonie nahmen der guatemaltekische Präsident Álvaro Colom und der Präsident des Kongresses Roberto Alejos ebenso teil wie zahlreiche akkreditierte DiplomatInnen. Menschenrechtsorganisationen nahmen den Amtswechsel zum Anlass, eine Bilanz der letzten vier Jahre zu ziehen: Für Marco Antonio Canteo vom Institut für vergleichende Studien und Strafwissenschaften (ICCPG) hat das Verfassungsgericht in den letzten Jahren sein Profil gestärkt, in dem es in seinen Urteilen jene Aktionen gestützt habe, die sich gegen die Vorgehensweise der Berufungskommissionen für hohe richterliche Ämter gerichtet hätten. Er hob auch die Urteile hervor zugunsten des Wirtschaftsprüfers für Öffentliche Ausgaben Carlos Mencos und der Kongressabgeordneten Nineth Montenegro bezüglich der Geldausgaben des Programms Mi Familia Progresa sowie zur Anordnung der Entlassung des Bildungsministers Bienvenido Argueta, der sich geweigert hatte, diesbezügliche Informationen an die Abgeordnete weiterzuleiten (¡Fijáte! 456). Aus der Sicht von Ramón Cadena von der Internationalen Kommission der Juristen hätte es eine solche Ministerentlassung bei vorherigen Regierungen nicht gegeben. Nach oben |
Carmen Aída Ibarra von der Bewegung für Gerechtigkeit (Movimiento pro Justicia) meinte, das Verfassungsgericht habe mit seinen Entscheidungen für Transparenz und Öffentlichkeit bei der Wahl der Richter wichtige Beiträge für die Rechtskultur geleistet (¡Fijáte! 445; ¡Fijáte! 453). "Mit diesen Urteilen hat es verhindert", so Ibarra weiter, "dass man das Gesetz über Berufungskommissionen verletzen und dieses transparente Verfahren torpedieren kann." Allerdings sagte sie auch, dass in den letzten fünf Jahren deutlich geworden sei, dass einige RichterInnen den Interessen einiger Sektoren nachgegeben hätten. Ibarra und Cadena baten Molina, die Unabhängigkeit bei jenen legalen Verfahren beizubehalten, die die Wahl des neuen Generalbundesstaatsanwaltes, des Obersten Rechnungsprüfer und des Direktors des Instituts der öffentlichen und strafrechtlichen Verteidigung (IDPP) betreffen (vgl. ¡Fijáte! 453, 454). |
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