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Anklage wegen Verschwindenlassens aufgehoben

Fijáte 425 vom 17. Dezember 2008, Artikel 5, Seite 4

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Anklage wegen Verschwindenlassens aufgehoben

Die Stiftung VGMyrna MackNF geht in ihrer Analyse und Kritik noch ein Stück weiter. Demnach hätten die verschiedenen Gerichtsinstitutionen, sprich Verfassungsgericht, VGHöchster GerichtshofNF, Staatsanwaltschaft und eben das Menschenrechtsprokurat (PDH) alle mit ihren verschiedenen Entscheidungen während des Jahres 2008 zur Stärkung der Straflosigkeit im Fall El Jute beigetragen, was letztendlich zum Freispruch der Angeklagten geführt hätte. Die Stiftung detailliert: "Im Fall von Staatsanwaltschaft und PDH ist die Fahrlässigkeit, die Gleichgültigkeit, das Nichterfüllen von Pflichten und sogar die Nichterfüllung ihres verfassungsmässigen Mandates offensichtlich, denn diese Institutionen sind in Bezug auf den Umgang mit dem Fall El Jute durch Verfassungsgericht und Höchsten Gerichtshof vollkommen durchlässig gewesen. So habe das Verfassungsgericht die PDH trotz ihrer Rolle als Nebenklägerin vom Prozess ausgeschlossen und ihre Funktion sowie die Sonderermittlungen geleugnet, die diese auf Geheiss des Höchsten Gerichtshofes durchgeführt hatte. Doch legte die betroffene PDH keinerlei Widerspruch ein und tat nichts, um die Situation richtig zu stellen."

Die Staatsanwaltschaft ihrerseits habe eine nicht zu verhüllende Trägheit bewiesen, da sie keinen Einspruch gegen das Urteil eingelegt habe, womit die Resolution verbindlich wurde und der ehemalige Oberstleutnant seine Freiheit wiedergewann, indem das Versöhnungsgesetz auf ihn angewendet wurde, obwohl dieses explizit das Verschwindenlassen als Verbrechen katalogisiert, das nicht verjährt und zudem nicht unter die Amnestie fällt.

Die VGMyrna Mack-StiftungNF prangert an, dass der gesamte Umgang mit dem Fall El Jute ein böswilliger Rechtsstreit war und geprägt von zahlreichen Unregelmässigkeiten, die von allen am Prozess Beteiligten begangen wurden. "Das Beunruhigende ist, dass es sich um Institutionen handelt, die eigentlich dafür verantwortlich sind, die Gültigkeit der VGMenschenrechteNF zu garantieren, doch weit von ihrem Mandat entfernt unterwerfen sie sich Praktiken, die ihnen jegliche Glaubwürdigkeit, Integrität, Allparteilichkeit und Unabhängigkeit nehmen."


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