Freispruch im Fall Noriega aufgehoben
Fijáte 190 vom 28. Juli 1999, Artikel 2, Seite 2
Original-PDF 190 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 --- Nächstes Fijáte
Freispruch im Fall Noriega aufgehoben
Guatemala, 24. Juli. Die Verhandlungen im Fall Cándido Noriega Estrada müssen zum dritten Mal aufgenommen werden, nachdem das Berufungsgericht in Antigua Guatemala den am 15. April 1999 gefällten Freispruch annuliert hat. Noriega, der bereits im Mai 1997 ein erstes Mal freigesprochen wurde, wird zusammen mit dem flüchtigen Juan Alesio Samayoa für ein Massaker in der Gemeinde Tululché (Quiché) verantwortlich gemacht, sowie für ein Total von über 150 Menschenrechtsverletzungen, u.a. zahlreiche Morde, Vergewaltigungen, Entführungen und Raubüberfälle. Das Berufungsgericht akzeptierte die Einsprache der Staatsanwaltschaft und der Klägerseite nicht, hob den Freispruch aber trotzdem auf, da das vom Gericht in Quiché gefällte Urteil Ungesetzmässigkeiten enthalte. Vor dem Gebäude in Antigua, in dem das Berufungsgericht tagte, fanden Demonstrationen der Überlebenden des Massakers von Tululché statt, welche die Verurteilung Noriegas forderten. Die Proteste wurden vom Zusammenschluss der Ordensleute Guatemalas (CONFREGUA) unterstützt, welche auch die Klägerseite vertritt. Der Anwalt der Klägerseite, Ronald Colindres, äusserte sich zufrieden über den Entscheid des Berufungsgerichts. Noriega selber weigerte sich, einen Kommentar abzugeben. Seine Anwältin, Floridalma Quemé Aguilar sagte, sie sei enttäuscht über das Verhalten des Gerichts und bezeichnete den Entscheid als "politisch". Gegen eine solch traurige Resolution könne sie keine rechtsgültige Berufung einlegen, sondern einzig die nächste Verhandlungsrunde abwarten. Nach oben |
Original-PDF 190 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 --- Nächstes Fijáte