Guatemala wegen HIV/AIDS vor Gericht?
Fijáte 274 vom 11. Dez. 2002, Artikel 3, Seite 4
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Guatemala wegen HIV/AIDS vor Gericht?
Guatemala, 1. Dez. Anlässlich des internationalen AIDS-Tages vom 1. Dezember informierte die Direktorin des nationalen AIDS-Programms, Dory Lucas, dass bei der Regierung eine Erhöhung des Budgets für dieses Programm von 5 auf 45 Mio. Quetzales beantragt wurde. Gemäss (sicherlich unvollständigen) guatemaltekischen Statistiken wurden seit 1984, d.h. seit in Guatemala AIDS bekannt ist, 4401 Fälle registriert, 695 Menschen sind bisher an den Folgen von AIDS gestorben und bloss 1692 bekamen bzw. bekommen ärztliche Betreuung. Bei den betroffenen Personen handelt es sich in ¾ der Fälle um Männer zwischen 15 und 49 Jahren. Ob Frau Lucas mit ihrem Budget-Antrag durchkommt, ist fraglich, denn Guatemala zeichnet sich nicht gerade durch eine rühmliche Politik in Sachen AIDS aus: Aufgrund der Nichterfüllung der Empfehlungen der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH), nach denen die guatemaltekische Regierung zwölf Personen, die HIV-positiv bzw. an AIDS erkrankt sind, Hilfestellung leisten sollte, beantragte das Zentrum für Internationale Justiz und Rechte (CEJIL), diesen Fall vor den Internationalen Menschenrechtshof zu bringen. In einer Pressemitteilung gab das CEJIL bekannt, dass aufgrund der Dringlichkeit der Situation, in der die betroffenen Personen leben, ein Einschreiten des höchsten interamerikanischen Tribunals unbedingt notwendig sei. Bereits im vergangenen August habe das CIDH gewisse Massnahmen eingeleitet, um das Recht auf Leben und Gesundheit der zwölf infizierten GuatemaltekInnen zu schützen, die von der Vereinigung Agua Buena betreut werden. Dabei sei der guatemaltekische Staat dazu aufgefordert worden, den Betroffenen medizinische Betreuung zukommen zu lassen, und zwar in Form einer angemessenen, für ihr Überleben notwendigen Medikamentenversorgung und anderer professioneller Assistenz. Das Kommuniqué des CEJIL weist darauf hin, dass die Regierung selbst drei Monate, nachdem die Anordnung durch die Interamerikanische Menschenrechtskommission bestätigt worden ist, keinerlei Massnahmen getroffen habe. Aufgrund dieses Nicht-Handelns sei eine der betroffenen Personen kürzlich verstorben. Schliesslich signalisiert das Zentrum, dass die Situation, in der sich die elf von HIV/AIDS betroffenen PatientInnen befinden, die zwei Grundbedingungen erfülle, die der Gerichtshof im Artikel 25 seines Reglement für ein Eingreifen berücksichtige, "wenn es sich [nämlich] um Fälle extremen Schweregrades und Dringlichkeit handle" und "wenn es notwendig ist, um unheilbare Verletzungen/Schäden an den Personen zu vermeiden". Nach oben |
Das genannte Zentrum CEJIL ist eine regionale, gemeinnützige Nichtregierungs-Organisation, die einen Beraterstatus vor der Organisation der Amerikanischen Staaten (OEA) und den Vereinten Nationen innehat und vor der Afrikanischen Menschenrechtskommission als Beobachter fungiert. Ihr Hauptziel ist, die vollständige Erfüllung von internationalen Normen der Menschenrechte in den Mitgliedsländern der OEA zu gewährleisten. |
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