Gemeinsamer Kampf den "maras"
Fijáte 303 vom 11. Feb. 2004, Artikel 4, Seite 5
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Gemeinsamer Kampf den "maras"
Guatemala, 23. Jan. Mit der Unterzeichnung eines Abkommens haben die Regierungen von El Salvador, Honduras, Nicaragua und Guatemala einen Schritt in Richtung des gemeinsamen Kampfes gegen die als ,,maras" bekannten, meist gewalttätigen Jugendbanden getan. Somit ist nun den Sicherheitskräften der vier Staaten offiziell erlaubt, Mitglieder von maras in jedem dieser Länder, unabhängig ihrer Nationalität, festzunehmen. El Salvador und Honduras verfügen bereits über ,,mara-spezifische" Gesetze, in Nicaragua und Guatemala sind diese in Arbeit. Nicht-Regierungsorganisationen dagegen sind der Ansicht, dass Prävention und Wiedereingliederungsmassnahmen wesentlich effektiver seien als die ,,harte Hand". Der gemeinsamen Erklärung der vier Präsidenten gegen die Jugendbanden liegt die Auffassung zugrunde, dass diese Gruppen Vorteile aus der extraterritorialen Struktur Zentralamerikas schlügen, um in andere Länder zu flüchten und auf diese Weise der Justiz zu entgehen. Dabei werden die in der Region als besonders brutal bekannten Banden Salvatrucha und La 18 als verbotene Organisationen eingestuft und in den Fokus der von allen vier Ländern zu koordinierenden ,,Sicherheitsmassnahmen" gestellt. Es gibt keine seriösen Statistiken, entsprechend vage sind die Schätzungen, dass in Mittelamerika zwischen 80´000 und 500´000 Personen einer sog. mara angehören. Neben den beiden genannten, gelten la Ratonera, la Mormona und la 25 zu den bekannteren. Laut AnalystInnen kriminalisierten und verurteilten die "Anti-mara-Gesetze" von El Salvador und Honduras die Bandenmitglieder von vornherein, indem sie ihnen als einzige Lösung das Gefängnis und die Unterdrückung anböten. Alternativen, wie Rehabilitationsprogramme, die Arbeitsplatzmöglichkeiten und Freizeitangebote für die aus der Gesellschaft Vertriebenen beinhalteten, würden dabei ausgeschlossen. Ausserdem wiesen die AnalystInnen darauf hin, dass sowohl das unterzeichnete Abkommen als auch die erwähnten Gesetzte, die Guatemala derzeit als Vorbild gelten, hinsichtlich des Rechtes auf freie Vereinigung gegen die jeweiligen Verfassungen verstossen könnten. Ricardo Maduro, Präsident von Honduras, ist stolz auf seinen in seiner Wahlkampagne Ende 2001 versprochenen Erfolg: Um 57% seien die Morde seit Verabschiedung des Anti-mara-Gesetzes zurückgegangen. Doch ähnlich wie Maduro hat auch schon Oscar Berger den Unwillen der Banden gegen seine Versuche zu spüren bekommen, die maras zu bekämpfen. ,,Herr Präsident, wenn Sie weiterhin die Banden verfolgen, werden wir noch mehr Leute ermorden. MS" (MS die Initialen der Mara Salvatrucha). Diese Nachricht war an dem Regenfass angebracht, in dem ein Ermordeter, nackt, an Füssen und Händen gefesselt, Ende Januar in Guatemala-Stadt entdeckt wurde. Eine der ersten Amtshandlungen Bergers bestand darin, die Nationale Zivilpolizei (PNC) durch das Militär zu unterstützen und diese gemeinsam auf Streife und auf Razzien, speziell in ,,maraGegenden" zu schicken. Nach oben |
Luis Ramírez von der Sozialen Bewegung für die Rechte der Kinder und Jugend bewertet das zur Diskussion stehende Gesetz gegen die Jugendbanden als faschistisch, laufe es doch darauf hinaus, dass Personen aufgrund ihrer physischen Erscheinung und ihres Kleidungsstils verfolgt würden. Für Ramírez stellt das Vorgehen Bergers einen Beweis dafür dar, dass sich die neue Regierung unfähig fühlt, die Situation der öffentlichen Sicherheit zu lösen. Das Gesetz und das Abkommen stellten lediglich Palliativmassnahmen dar und vermehrten eher die Kriminalität, als dass sie von ihr abhelfen würden. Für den Verteidiger der Menschenrechte ist das Anti-mara-Gesetz nicht mehr als die Verfolgung von Menschen, deren einziges Verbrechen in manchen Fällen darin besteht, ein Tatoo zu tragen, langes Haar, weite Kleidung und Ohrringe. ,,Wir sind nicht dagegen, jemanden zu verfolgen, der ein Delikt oder ein Gewaltverbrechen begangen hat. Aber wir sind dagegen, dass Jugendliche verfolgt werden, nur weil sie über Charakteristika verfügen, die laut der Autoritäten eineN VerbrecherIn stigmatisiert," so Ramírez. Laut Emilio Goubaud vom Menschenrechtszentrum CALDH hat die Situation ausserdem zur Folge, dass die Jugenddiskriminierung gestärkt und die Armut kriminalisiert wird. |
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