Signifikante Fortschritte im Katasterwesen
Fijáte 325 vom 29. Dez. 2004, Artikel 9, Seite 5
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Signifikante Fortschritte im Katasterwesen
Guatemala, 08. Dez. Der Inhalt der inzwischen dritten Gesetzesinitiative für die Schaffung einer Kataster-Informationsregistratur, die im September dem Kongress vorgestellt worden war, hat wesentliche Fortschritte in seiner Diskussion zwischen den verschiedenen involvierten Sektoren erfahren. Die Autonomie der Institution sowie die Einbeziehung eines/r indigenen Vertreters/in in den Konsultationsrat sind die wichtigsten Erfolge. Nun wartet der Rundtisch auf die Unterstützung der Exekutive, eine qualifizierte Mehrheit (105 Stimmen) für die Verabschiedung unter nationaler Dringlichkeit zu gewinnen. Am vergangenen 30. Nov. einigten sich die am Rundtisch Beteiligten, zu denen RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft, der Landwirtschaftskammer und Abgeordnete des Kongresses gehören, neben den erwähnten Aspekten auf die Einrichtung eines Fachausschusses, der den Vorschlag überarbeitet. Obwohl erwartet worden war, dass der Punkt zur Autonomie der Körperschaft auf konträre Positionen zwischen den Beteiligten stossen würde, kam man relativ schnell und ohne grössere Differenen zu einer Einigung. Gegenteiliges passierte während der Auswahl der Mitglieder des Konsultativrates. Laut Definition soll dieses Organ Beratungsstatus für die KatasterRegistratur innehaben und den Katasterprozess begleiten. Orientierungskriterium sollen dabei die Sicherheit und juristische Gewissheit von Pacht, Besitz und Eigentum von Land darstellen. Die sozialen Organisationen beharrten auf dem ursprünglichen Gesetzesvorschlag, in dem neben der Aufnahme von VertreterInnen der Unternehmerschaft und des Agrarministeriums jeweils einE VertreterIn der Organisationen der Maya, der Garífuna und der Xinka in den Rat aufgenommen werden sollte sowie jemand der Nicht-Regierungsorganisationen, die zum Thema Kataster arbeiten. Nach stundenlanger Diskussion wurde der Vorschlag schliesslich akzeptiert. Für die Wahl der indigenen und BäuerInnen-Vertretungen soll es eine öffentliche Ausschreibung geben. Einen Punkt der bestehenden Uneinigkeit, trotz aller erwähnten Fortschritte, stellt das Thema der Regulierung im Katasterprozess dar, das sich auf den sog. Exzess von Ländereien bezieht, also auf Grundstücke, die nicht registriert sind, da sie auf illegale Weise erworben wurden, Grundstücke, die doppelt registriert sind oder sich mit anderen überschneiden oder jene, die keinE BesitzerIn haben. Ein Lösungsvorschlag geht davon aus, dass die Ländereien automatisch legalisiert werden, wenn das Katasterwesen einmal eingeführt ist, andere glauben, dass auf diese Weise Enteignungen gesetzlich akzeptiert werden. In einem weiteren Gespräch sollen diese Problematik geklärt und auch das entsprechende Gesetz sowie der Agrar-Kodex ausdiskutiert werden. ,,Es ist nicht bekannt, wie signifikant die Exzesse in Guatemala sind. Aber es muss bedacht werden, dass die Mehrheit der FincaRäumungen auf Grenzstreitigkeiten und Nach oben |
Exzesse zurückzuführen sind, bringt Úrsula Roldán von der Plataforma Agraria die Situation auf den Punkt. Die Regierungskommission, in der alle politischen Parteien vertreten sind und der bereits der Katastergesetzesvorschlag vorliegt, besteht darauf, dass die am Rundtisch erreichten Vereinbarungen verpflichtend sein sollen. Diese Kommission versicherte ihre Zustimmung zu der Initiative, solten die diversen involvierten Sektoren tatsächlich |
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