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Spanische Justiz erreicht Haftbefehl gegen Alvarez Ruiz

Fijáte 325 vom 29. Dez. 2004, Artikel 6, Seite 4

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Spanische Justiz erreicht Haftbefehl gegen Alvarez Ruiz

Bedingung war einzig, dass es sich bei der Person, welche die spanische Justiz ausgeliefert haben will, um die selbe handle, die auch das mexikanische VGMenschenrechtsprokuratNF verhaftet sehen will und dass, falls der Ausgelieferte tatsächlich wegen der ihm angelasteten Verbrechen verurteilt wird, nicht die VGTodesstrafeNF verhängt werde. Einen Haken hat aber die ,,fantastische" Nachricht: Sobald die Nachricht über den Haftbefehl bekannt wurde, bezogen mexikanische MenschenrechtsaktivisitInnen vor dem Haus des Gesuchten Stellung, um seine Flucht zu verhindern. Zu spät wohl, Alverez Ruiz ist nämlich vorläufig spurlos verschwunden, es kursieren gar Gerüchte, dass er vorgewarnt wurde und flüchten konnte. Familienangehörige von Alvarez Ruiz hingegen behaupten, er habe gar nie in Mexiko gelebt, derweil die spanische Justiz Beweise haben will, dass er in den vergangenen 22 Jahren sowohl in Mexiko wie in den VGVereinigten StaatenNF residiert habe. Die US-amerikanische Aufenthaltsgenehmigung wurde ihm im Jahre 1999, als Rigoberta Menchú in Spanien ihre Klage einreichte, entzogen. In Mexiko betrieb er seit Jahren ein Kleinbusunternehmen, ein in diesem Land ziemlich lukratives Geschäft. Weiter soll er ein Hotel in Acapulco besitzen sowie verschiedene Firmen in Miami. Mitglieder der mexikanischen Sektion der Rigoberta Menchú-Stiftung sowie der Stiftung Alaíde Foppa werfen der mexikanischen Regierung vor, sie habe Alvarez Ruiz Schutz gewährt. Es sei unverantwortlich, ihn so frei herumziehen zu lassen, wo doch damit gerechnet werden musste, dass früher oder später ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgestellt würde. Dieser Vorwurf wurde vom ehemaligen VGUNONF-Botschafter Mexikos, Adolfo Aguilar Zínzer, bekräftigt, welcher den mexikanischen Behörden Nachlässigkeit vorwirft. Die mexikanische Migrationsbehörde hat nun höchste Alarmstufe bekannt gegeben, um die Ausreise von Alvarez Ruiz zu verhindern In Guatemala wird derweil der lokalen Justiz von MenschenrechtsaktivistInnen vorgeworfen, es mangle an politischem Willen, die Verantwortlichen des Genozids zur Rechenschaft zu ziehen und es sei peinlich, dass sich Staaten wie Spanien und Mexiko darum kümmern müssten, während die guatemaltekischen Justizmühlen in Fällen wie dem gegen Ríos Montt und Lucas García still stünden. Doch nun wird auch die guatemaltekische Justiz Stellung beziehen müssen: Die spanischen KollegInnen verlangten nämlich, die ebenfalls von Rigoberta Menchú angeklagten, noch in Guatemala residierenden Efraín Ríos Montt, Romeo Lucas, VGBenedicto Lucas GarcíaNF, Óscar Mejía Víctores, Ángel Guevara Rodríguez, German Chupina Barahona und Pedro García Arredondo verhören zu können. Der VGGeneralstaatsanwaltNF, Juan Luis Florindo, ernannte nun einen Sonderrichter, der sich diesem Fall annehmen soll. Noch ist aber nicht klar, ob und wann die gewünschten Vernehmungen stattfinden können, im Moment werden die entsprechenden diplomatischen Bemühungen betrieben.


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