Auslieferungsvertrag mit Mexiko
Fijáte 327 vom 2. Feb. 2005, Artikel 8, Seite 6
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Auslieferungsvertrag mit Mexiko
Guatemala, 21. Jan. Das Kongressplenum verabschiedete mit dem Dekret 5-2005 und der Unterstützung aller Fraktionen die Ratifizierung eines neuen Auslieferungsabkommens zwischen Guatemala und Mexiko. Das bislang gültige wurde 1894 unterzeichnet, das neue von der Exekutive und der mexikanischen Regierung im März 1997 firmiert. Das Dekret bezieht sich auf die Auslieferung von Personen, die als Verantwortliche für rechtswidrige Taten in beiden Ländern gelten. Neu werden unter anderem Verbrechen wie Geldwäsche und Drogenhandel mit einbezogen, Delikte, die vor mehr als einem Jahrhundert noch nicht bekannt waren. Beide Länder verpflichten sich dazu, sich gegenseitig Personen auszuliefern, die sich auf dem jeweiligen Territorium der beiden Staaten befinden und gegen die von einem der beiden Länder ein rechtlicher Haftbefehl besteht. Die Verabschiedung erfolgte einstimmig, obwohl die Republikanische Front Guatemalas (FRG) sich noch eine Woche vorher dagegen aussprach. Dies wohl aus Furcht davor, dass das Dokument einen besonderen Zweck verfolge: die Auslieferung des Ex-Präsidenten Alfonso Portillo, der im nördlichen Nachbarland residiert. Doch nach Prüfung des Textes erscheint den FRGlerInnen diese Möglichkeit wohl für eher unwahrscheinlich, denn der Ex-Landeschef könnte politische Verfolgung als Grund vorbringen und so seine Rückkehr nach Guatemala verhindern. In welcher Art diese Verfolgung bestehen sollte, sei dahingestellt. Nineth Montenegro, Abgeordnete der Allianz Neue Nation (ANN), versicherte unterdessen, dass, sollte der Ex-Präsident mit einem gerichtlichen Prozess in Verbindung gebracht werden, wie er derzeit gegen den Generalstab des Präsidenten (EMP) läuft, die Auslieferung Portillos durchaus realisierbar sei. |
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