Urteil im Fall Zamora
Fijáte 330 vom 16. März 2005, Artikel 7, Seite 6
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Urteil im Fall Zamora
Mack als intellektueller Täter zu 30 Jahren Haft verurteilt worden war. Im Fall Zamora beantragte die Staatsanwaltschaft nun je 29 Jahre Haft für Funes und Álvarez und beschuldigte sie der Verbrechen des Hausfriedensbruchs, der Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und des schweren Diebstahls. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft, dass Ermittlungen gegen Ex-Präsident Alfonso Portillo wegen mutmasslicher Beteiligung an der Aktion gegen Zamora und unterlassener Anklage eingeleitet würden. Umso überraschter war die Klägerseite, als das Gericht allein Eduviges Funes verurteilte, und zwar zu 16 Jahren Haft, die zu 8 Jahren verwandelt werden können. Belter Álvarez dagegen wurde freigesprochen aufgrund von mangelnden bzw. mangelhaften Beweisen von Seiten der Staatsanwaltschaft. Die Forderung auf Entschädigung wurde abgewiesen, ebenso der Antrag auf Ermittlungen gegen Portillo, läge doch das Monopol strafrechtlicher Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft. Während Funes ausreichend von den Opfern identifiziert wurde, wurde Álvarez dadurch gerettet, dass nur ein Opfer, ein Sohn Zamoras, ihn eindeutig erkannte und die Aussage eines unter Schutz stehenden Zeugen als nicht ausreichend glaubwürdig bewertet wurde. Funes wurden die Widersprüche der eigenen Entlastungszeugen zum Verhängnis, die behaupten, wenige Tage nach der Aussaat bereits ein Maisfeld des Angeklagten gejätet zu haben - zusammen mit ihm. Für Staatsanwalt Mario Castañeda ist es wenig glaubwürdig, dass Unkraut in so kurzer Zeit wachsen soll. Im Fall von Álvarez stimmten zwar sowohl die Schwester als auch ein Freund darin überein, dass der Angeklagte zur Tatzeit im Fitnessstudio gewesen sein soll. Wie sie jedoch selber dahin gekommen sein wollten, wussten sie nicht mehr. Die Rechtsdebatte war am 7. Feb. aufgenommen worden. Während des Prozesses wurden 20 ZeugInnen vorgeladen, doch gemäss der RichterInnen haben die Geladenen der Verteidigung grundweg gelogen. Die Staatsanwaltschaft ist nun dazu aufgefordert, gegen 13 ZeugInnen wegen Falschaussage zu ermitteln. "Álvarez ist ein Held der parallelen Struktruren, ich bin frustriert. Ich verstehe das Urteil nicht. Es hätten beide verurteilt werden müssen," so Zamora nach Urteilsverkündung. Er werde Einspruch erheben, kündigte der Journalist an. Derweil ist der Klägeranwalt, Nery Rodenas, der Ansicht, dass es in der Urteilssprechung an Mut gefehlt habe, denn seines Erachtens seien alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt gewesen, um die Angeklagten zu überführen. "Die RichterInnen, die sich nicht trauten, Álvarez zu verurteilen, wuschen sich ihre Hände rein, indem sie die Staatsanwaltschaft mangelhafter Beweisaufnahme beschuldigten", so Rodenas. Mario Antonio Sandoval befürchtet derweil in seinem Leitartikel in der Tageszeitung Prensa Libre, dass, obwohl dem Urteil sicherlich noch eine Reihe von legalen Aktionen folgen werde, alles darauf hinweise, dass es entweder zur Bestätigung des Urteils oder aber gar zur Annulierung desselben komme. Nach oben |
Damit wären also zwei Personen mit ihrer Freiheit bedacht, die bewiesenermassen diverse Verbrechen begangen haben. "Die Besorgnis ob des Urteils geht über eine neue Ungerechtigkeit und einen neuen Beweis des Risikos hinaus, in einem Land mit einer so schmerzhaften Realität wie Guatemala als JournalistIn zu arbeiten. Jegliche Errungenschaften in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Soziales lösen sich einfach auf, wenn das Justizsystem dem Druck der Parallelmächte erliegt. Heute ist dieser Druck noch politisch oder ideologisch. Sehr bald kann er aber von Seiten des organisierten Verbrechens sein. Es gibt einige Fälle, deren Resultat wegen ihrer historischen Konsequenzen und impliziten Botschaften von Bedeutung sind. Das muss berücksichtigt werden von jenen, deren Aufgabe es ist, das Gesetz anzuwenden und Gerechtigkeit walten zu lassen. Oder sollen sie doch sonst irgendeinen Grund finden, um dem organisierten Verbrechen die Existenz zu verbieten", schreibt Sandoval. |
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