Guatemala: Angeklagt im Fall Myrna Mack
Fijáte 301 vom 14. Jan. 2004, Artikel 12, Seite 6
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Guatemala: Angeklagt im Fall Myrna Mack
Guatemala, 20. Dez. Wegen Ineffizienz der Ermittlungen und Justizverweigerung im Fall des Mordes an der Anthropologin Myrna Mack am 11. September 1990, hat der Internationale Menschenrechtsgerichtshof (CIDH) mit Sitz in Costa Rica den Staat Guatemala verurteilt und ihm die Entschädigungszahlung an die Familienangehörigen in Höhe von US-$ 779 ´000 (ca. 6 Mio. 232´000 Quetzales auferlegt. In seiner Resolution ordnet der CIDH an, den Fall endlich aufs Gründlichste zu untersuchen, um über alle sowohl intellektuellen wie materiellen TäterInnen sowie weiteren Verantwortlichen der aussergerichtlichen Hinrichtung von Myrna zu richten. Der CIDH fordert zudem, dass der Staat jegliche Hindernisse zu beseitigen hat, die seit 13 Jahren den Prozess in der Straflosigkeit vor sich hindümpeln lassen, sowie dass er den beteiligten RichterInnen, StaatsanwältInnen, ZeugInnen, GerichtshelferInnen und der Familie Mack die notwendige Sicherheit garantiere. In einem öffentlichen Akt soll der Staat in Gegenwart der höchsten Regierungsautoritäten seine Verantwortung in Bezug auf den Mord bekennen und ferner das Gedenken an José Mérida Escober, den ermordeten Ermittler, der für diesen Falles zuständig war, ehren. Seit sechs Monaten befindet sich der Fall vor dem guatemaltekischen Verfassungsgericht, wo eine Ablehnung gegen die Strafkammer des Höchsten Gerichtshofes (CSJ) eingelegt wurde. Helen Mack, Schwester der Ermordeten, weist darin die Resolution der vierten Berufungskammer zurück, die in zweiter Instanz die Aufhebung des Urteils zu 30 Jahren Haft gegen den mutmasslichen materiellen Täter Juan Valencia Osorio beschlossen und den Freispruch zugunsten der Verdächtigen Edgar Augusto Godoy und Juan Guillermo Oliva Carrera bestätigt hat. Noél de Jesús Beteata dagegen ist als materieller Täter verurteilt. Nach oben |
Hinsichtlich des Urteils des CIDH äusserte sich Helen Mack zufrieden. Sie ist der Meinung, dass auf diese Weise auf internationaler Ebene Recht gesprochen wurde, nicht nur in Bezug auf ihre Schwester, sondern auch hinsichtlich des Volkes von Guatemala, das beständig Opfer von Menschenrechtsverbrechen war und ist. Menschenrechtsprokurator Sergio Morales versicherte, dass dieses Urteil der Anfang einer neuen Etappe des Kampfes für die inhärenten Rechte des Menschen sei, stelle es doch einen Schritt dar, der erneut die Mängel des nationalen Kriminalermittlungssystems deutlich mache. Auch für Nery Rodas, Direktor des Erzbischöflichen Menschenrechtsbüros (ODHA) stellt der internationale Nachweis der staatlichen Schuld im Fall Myrna Mack eine ermutigende Tatsache im Bereich der Menschenrechte dar. Die Entschädigungssumme an Familie Mack soll die Gründung eines Fonds für Stipendien zugunsten zahlungsschwacher Studierender ermöglichen, die sich in den Fachbereichen Soziales oder Menschenrechte spezialisieren wollen. |
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