Einigung zwischen ArbeitgeberInnen und den Gewerkschaften
Fijáte 244 vom 19. Sept. 2001, Artikel 4, Seite 3
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Einigung zwischen ArbeitgeberInnen und den Gewerkschaften
Guatemala, 15. Sept. Nach zehn Jahren erfolgloser Verhandlungen über eine Gehaltserhöhung für Landarbeiter-Innen, konnten sich die ArbeitgeberInnen und die Gewerkschaften auf einen neuen Minimallohn einigen. Gemäss Abkommen soll die Gehaltserhöhung in zwei Etappen durchgeführt werden, eine im April und die andere im Oktober 2002. Konkret heisst das, dass der Tagesgehalt für LandarbeiterInnen bis März 2002 weiterhin 25.08 Quetzales beträgt, ab April dann auf 26 Q täglich erhöht wird und ab Oktober 2002 auf 27.75 Q. Insgesamt also eine Erhöhung von 2.67 Quetzales, was beim aktuellen Kurs 0.34 US-$ ausmacht. Ein lächerlicher Betrag, bedenkt man, dass als Folge der Mehrwertsteuererhöhung die Preise für Grundnahrungsmittel bis zu 10% angestiegen sind. Die Einigung kam zu Stande, da beide Seiten verhindern wollten, dass die Gehaltserhöhung per Regierungsdekret erfolgt, wie das in den letzten Jahren jeweils der Fall war. Carlos Contreras, Vertreter der Arbeitgeberseite, bezeichnete das Abkommen als historisch. Keine der beiden Seiten sei voll auf ihre Rechnung gekommen, doch man habe eine Kompromiss-lösung aushandeln können. Rigoberto Dueñas, der die ArbeitnehmerInnenseite vertrat, sprach von einem Präzedenzfall, der Auswirkungen auf andere Sektoren haben werde. Im unterzeichneten Abkommen heisst es weiter, man wolle die bestehenden Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen. Dies wurde von Carlos Arias, Vertreter des Unternehmerverbandes CACIF, als ein erstes Zeichen gewertet, dass die ArbeiterInnen, die UnternehmerInnen und die Regierung am gleichen Strick ziehen. Nach oben |
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