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12. MINUGUA-Bericht über Menschenrechtssituation

Fijáte 244 vom 19. Sept. 2001, Artikel 6, Seite 4

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12. MINUGUA-Bericht über Menschenrechtssituation

MINUGUA stellte im letzten Jahr beinahe eine Verdoppelung der Todesdrohungen gegen Justizangestellte, JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und PolitikerInnen fest. Auch diese Praxis schreibt MINUGA klar Leuten zu, die mit 'Methoden vergangener Zeiten' arbeiten. Beunruhigend ist, dass es in solchen Fällen oft hohe Staatsangestellte sind, die an der Seriosität der Personen zweifeln, die bedroht werden. Dies, obwohl sich die Regierung im Menschenrechtsabkommen dazu verpflichtet hat, jeder Anzeige nachzugehen und die Bedrohten zu schützen.

Als Hauptproblem beim Schutz der Menschenrechte sieht MINUGUA zweifellos die systematische Straflosigkeit. 53% der von MINUGUA aufgenommenen Menschenrechtsverletzungen beziehen sich auf Unterlassungen und Fehler der Justiz. Straflosigkeit ist eine Folge der mangelnden Koordination zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Dies wird unterstützt bzw. ausgenutzt von den noch funktionierenden Strukturen aus der Zeit des internen Konfliktes.

Das Urteil im Fall Gerardi wird als ein Erfolg im Kampf gegen die Straflosigkeit gewertet. Als Gegenstück dazu nennt MINUGUA die Flucht von 78 Gefangenen aus dem Hochsicherheitsgefängnis in VGEscuintlaNF, an der laut MINUGUA Wachpersonal des Gefängnisses beteiligt gewesen ist. Diese Flucht hatte auch einen psychologischen Effekt bei der Bevölkerung, deren Glauben an die Behörden und die Justiz schon vorher nicht sehr stark war.

Der Bericht von MINUGUA endet mit konkreten Empfehlungen an die guatemaltekische Regierung:

Als Kernpunkt sieht MINUGUA die Umsetzung der in den Friedensabkommen festgelegten Punkte, wie die Auflösung des militärischen Geheimdienstes (VGEMPNF), die Schaffung eines dem VGInnenministeriumNF unterstellten zivilen Geheimdienstes und die Ausarbeitung eines neuen Militärleitbildes. Auf gesetzlicher Ebene sind es: Schaffung eines Zivildienstes, Reform des VGWaffenNF- und Munitionsgesetzes, Verabschiedung des Parteien- und Wahlgesetzes, des Kinderschutzgesetzes und des VGAdoptionsgesetzesNF und Einsetzung der Kommission für Frieden und Einheit, die sich um die Wiedergutmachung für die Opfer des bewaffneten Konfliktes kümmert.


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