12. MINUGUA-Bericht über Menschenrechtssituation
Fijáte 244 vom 19. Sept. 2001, Artikel 6, Seite 4
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12. MINUGUA-Bericht über Menschenrechtssituation
Guatemala, 4. Sept. Der 12. Bericht der MINUGUA über die Situation der Im guatemaltekischen Menschenrechtsabkommen ist festgehalten, dass MINUGUA ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der zivilen und politischen Rechte wirft. In vergangenen Jahr hat MINUGUA 3986 Verletzungen dieser Rechte beobachtet. Der Bericht beschreibt im Anhang exemplarisch 67 dieser Fälle. MINUGUA machte aber nicht nur eine quantitative sondern auch eine qualitative Analyse der Die MINUGUA stellte fest, dass Lynchjustiz häufiger in Gebieten angewendet wird, in denen während dem Krieg die sozialen Netze zerstört wurden. Das fehlen jeglicher Politik zur Prävention und Bekämpfung der Lynchjustiz, wirken, ebenso wie die Straflosigkeit, geradezu ermutigend. Im untersuchten Zeitraum fanden 88 Fälle von Lynchjustiz statt, das sind pro Monat rund 7 Fälle. Die Zugenommen haben auch die Morde und andere Delikte, deren Urheberschaft in illegalen und |
MINUGUA stellte im letzten Jahr beinahe eine Verdoppelung der Todesdrohungen gegen Justizangestellte, JournalistInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und PolitikerInnen fest. Auch diese Praxis schreibt MINUGA klar Leuten zu, die mit 'Methoden vergangener Zeiten' arbeiten. Beunruhigend ist, dass es in solchen Fällen oft hohe Staatsangestellte sind, die an der Seriosität der Personen zweifeln, die bedroht werden. Dies, obwohl sich die Regierung im Menschenrechtsabkommen dazu verpflichtet hat, jeder Anzeige nachzugehen und die Bedrohten zu schützen. Als Hauptproblem beim Schutz der Menschenrechte sieht MINUGUA zweifellos die systematische Straflosigkeit. 53% der von MINUGUA aufgenommenen Menschenrechtsverletzungen beziehen sich auf Unterlassungen und Fehler der Justiz. Straflosigkeit ist eine Folge der mangelnden Koordination zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Dies wird unterstützt bzw. ausgenutzt von den noch funktionierenden Strukturen aus der Zeit des internen Konfliktes. Das Urteil im Fall Gerardi wird als ein Erfolg im Kampf gegen die Straflosigkeit gewertet. Als Gegenstück dazu nennt MINUGUA die Flucht von 78 Gefangenen aus dem Hochsicherheitsgefängnis in Der Bericht von MINUGUA endet mit konkreten Empfehlungen an die guatemaltekische Regierung: Als Kernpunkt sieht MINUGUA die Umsetzung der in den Friedensabkommen festgelegten Punkte, wie die Auflösung des militärischen Geheimdienstes ( |
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