Das Gesetz wird nicht das letzte TLC-Seifenoperkapitel sein
Fijáte 361 vom 6. Juni 2006, Artikel 5, Seite 4
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Das Gesetz wird nicht das letzte TLC-Seifenoperkapitel sein
Guatemala, 03. Juni. Schien das Schicksal Guatemalas mit der Verabschiedung des Implementierungsgesetzes des Freihandelsvertrags der USA, Dominikanischen Republik und Zentralamerika (TLC bzw. DR-CAFTA) am 18. Mai schon besiegelt, wurde schon zwei Stunden nach Sitzungsende dem entsprechenden Sektempfang ein abruptes Ende gesetzt. Das Büro des Handelsvertreters der USA in Guatemala übermittelte die Nachricht seiner Regierung, dass das neue Gesetz - das mittlerweile in der Regierungsgazette veröffentlicht wurde - nicht ausreiche und Guatemala noch einige Hausaufgaben zu erledigen habe, um auf dem Freihandelsspielfeld mitrennen zu dürfen. Genauer handelt es sich dabei um die Ratifizierung von drei internationalen Konventionen zum Thema Geistiges Eigentum: dem Vertrag von Budapest über Mikroorganismen, dem Vertrag von Washington zur Kooperation in Sachen Patente und einem ominösen Abkommen namens "Union für den Schutz für die Stoffgewinnung aus Pflanzen" (u.a. für Medikamente) - UPOV - . Dabei hatte sich der Kongress am Ende doch noch extra schwer getan mit dem Handelsvertragsmonstrum, das nicht nur die nationale Gesetzgebung empfindlich tangiert. Nach Bekanntwerden von eingeschleusten Artikeln, die nun wirklich nichts mit dem Warenaustausch zu tun haben, einigte man sich schliesslich auf die Eliminierung derselben und der Überprüfung weiterer Zweifelsfälle. (¡Fijáte! 359) Zumindest die Republikanische Front Guatemala (FRG) setzte durch, dass zwei Absätze, die nationalen Unternehmen vor ausländischen Vorrang in öffentlichen Ausschreibungen gewährten, gestrichen wurden. Gleichzeitig ist das von den USA geforderte Reformkapitel der Telekommunikation noch nicht in trockenen Tüchern. Derweil scheint weniger Kopfzerbrechen zu bereiten, dass die selbst von einigen Parteien zur Bedingung für die Ja-Stimme geforderten Kompensationsregelungen in ihrer Mehrheit ebenfalls noch fällig sind, nicht zu reden von denen, die zwar gebilligt, aber lange noch nicht durch die entsprechende Haushaltszuweisung und Verantwortungszuschreibung garantiert sind. Geplant sind unter anderem ein Rahmengesetz zur ländlichen Entwicklung, Anreize für die Diversifikation der Landwirtschaft, Katasterregistrierung und -information (gebilligt), das System der Ernährungs- und Nahrungssicherheit (gebilligt), Finanzielle Vermittlung, die nicht über Banken läuft, die Institutionalisierung des Steuerpakts, das Rahmengesetz der Friedensverträge (gebilligt), Schutz für mittlere und kleine LandwirtInnen und UnternehmerInnen, eine Intergrale Reform des Arbeitsgesetzes sowie die Pensionszahlung an SeniorInnen (gebilligt). Nach oben |
Während sich der UnternehmerInnenverband CACIF bereits im Vorfeld beschwerte, dass durch die Verzögerung der TLC-Gesetzesverabschiedung schon rund 100 Investoren verloren gegangen seien, stellt Marielos Monzón in ihrer Kolumne in der Tageszeitung Prensa Libre andere Beobachtungen auf: "Inmitten der ganzen Sache stellen sich einige Fragen: Wer zertifiziert die USA? Was muss alles noch modifiziert, gebilligt oder akzeptiert werden, damit wir würdig sind, um in die Welt des TLC eintreten zu dürfen? Was werden sie noch alles fordern, wenn diese internationalen Verträge einmal ratifiziert sind? (…) Wenn dies der Anfang ist, stellen Sie sich vor, was erst danach kommt! Dieser Prozess zeigt deutlich, dass der TLC wenig von einem Abkommen und nichts Freies an sich hat. Zudem zeigt es deutlich, dass die USA Richterin und Partei in einem sind, während unsere FunktionärInnen und Abgeordneten, die ihr Gehalt aus der Staatskasse beziehen, fremden Anordnungen gehorchen und andere Interessen schützen als es die der grossen Mehrheit des Landes sind. Im Moment müssen wir auf ein neues Kapitel der kommerziellen Seifenoper warten, denn sicher ist, dass das, was getan wird, immer noch nicht reicht und es noch eine Menge zu erledigen gibt." Am 2. Juni billigte der Kongress mal eben die Ratifizierung der oben genannten Verträge von Washington und Budapest. |
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