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Warten auf das Gesetz gegen das Organisierte Verbrechen

Fijáte 362 vom 21. Juni 2006, Artikel 3, Seite 3

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Warten auf das Gesetz gegen das Organisierte Verbrechen

Zudem wies der schwedische Diplomat darauf hin, dass nicht alle der im jetzigen Gesetz benutzen Definitionen internationalen Abkommen entsprächen, wobei Guatemala jedoch unter anderem im Jahr 2003 die Konvention von Palermo unterzeichnet habe. Er empfahl die Bestimmung, dass die Aktivitäten der verdeckten ErmittlerInnen einer juristischen Autorisierung bedürfen sollten und regte an, dass eine kriminologischen Studie über das organisierte Verbrechen von Seiten des staatlichen VGGeheimdienstesNF angefertigt werden sollte, bevor das Gesetz verabschiedet würde.


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