Auf ein Neues: CICIACS-Vorschlag bei der UNO eingereicht
Fijáte 361 vom 6. Juni 2006, Artikel 8, Seite 5
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Auf ein Neues: CICIACS-Vorschlag bei der UNO eingereicht
Guatemala, 01. Juni. Ende Mai überreichte Vizepräsident Stein dem UNO-Generalsekretär Kofi Annan den korrigierten Text zur Einsetzung der Untersuchungskommission Illegaler Körperschaften und Klandestiner Sicherheitsapparate (CICIACS). (¡Fijáte! 353) Eines der mit Annan diskutierten Aspekte war die Frage des uneingeschränkten Privilegs des diplomatischen Schutzes für die Mitglieder der CICIACS, war doch in der ersten Initiative, die noch von der vorhergehenden Regierungsadministration verhandelt worden war, festgehalten, dass die Immunität des Kommissionärs/ der Kommissionärin, den internationalen Delegierten und dem nationalen Personal der Kommission jegliche rechtliche Aktion umfasse, auch nach Ende der Mission. Doch aktueller Stand der Dinge ist, mit den Worten des Präsidialen Menschenrechtsbeauftragten Frank LaRue, der sich für die Endredaktion verantwortlich zeichnet und Stein begleitet, dass die diplomatische Immunität "endet, wenn die CICIACS endet". Annan sagte derweil zu, dass es noch im Juni eine Antwort hinsichtlich der UNO-Beteiligung geben wird, nachdem die sachdienlichen Konsultationen der Rechtsabteilung und anderen Instanzen des Generalsekretariats realisiert worden seien. Der neue Vorschlag korrigiert zudem das Vorhaben hinsichtlich der bislang umstrittenen Reichweite der Kommission und besagt, dass diese jegliche Ermittlung wie eine Bank, eine Versicherung oder Anwaltskanzlei durchführen und schliesslich bei der Staatsanwaltschaft Klage in Fällen einreichen kann, in denen es Indizien für Aktivitäten des Organisierten Verbrechens gibt. Und wenn die Staatsanwaltschaft es dann für angebracht hält und den Prozess aufnimmt, kann die CICIACS als Nebenklägerin, aber nicht als Klägerin selbst auftreten. Dies war einer der zwei Vorschläge, die bereits im Vorfeld mit der UNO-Sekretärin für politische Angelegenheiten diskutiert wurden. Der andere sah vor, dass die Kommission ausgewählte Fälle untersucht, die VerteidigerInnen der Menschenrechte beeinträchtigen. Nach Angaben der Regierung geniesst der eingereichte Vorschlag den Segen der Zivilgesellschaft, die laut Vize Stein "konsultiert" worden sei. Derweil stellen die im CICIACS-Prozess aktiven Menschenrechtsorganisationen klar, dass die Exekutive lediglich eine schriftliche Meinungsäusserung erfragte, was noch lange keine "Konsultation" sei. Ausserdem wurden sie nicht informiert, was mit ihren eingereichten Beiträgen von Seiten der Regierung gemacht würde. Vielmehr warte man immer noch auf eine Präsentation des offiziellen Vorschlags, der der UNO überreicht wurde, um zu diesem Stellung nehmen zu können. Der Entwurf stelle indes eher den staatlichen Versuch dar, um die Gunst der internationalen Gemeinde zu buhlen, als das faktische Interesse, die Kommission in absehbarer Zeit zum Leben zu erwecken. Nach Ansicht der Menschenrechtsorganisationen sowie dem Menschenrechtsprokurat (PDH) sei es das Beste, auf den Originaltext der CICIACS zurückzugreifen, um wesentliche Aspekte des Vorhabens zu bewahren. Darunter, dass die Kommission über die Kompetenz verfüge, tatsächlich gegen illegale Körperschaften und Klandestine Sicherheitsapparate zu ermitteln und Prozess zu führen. Daneben müssten die Befugnisse generell klar definiert werden, sowohl was die Ermittlungsaufgaben, das Einreichen von Klagen und schliesslich die Rolle als Nebenklägerin angeht, damit von Vornherein Einwände verhindert werden. Eine weitere Kritik weist auf die Uneindeutigkeit hin, dass die Bezeichnungen "illegale Gruppen" und "Klandestine Sicherheitsapparate" synonym verwendet werden. Ausserdem sollte klarer aus dem Vorhaben hervorgehen, dass die geplante Instanz das Ziel verfolgt, jene Strukturen zu zerschlagen, die die Straflosigkeit verfechten und nicht nur die Angriffe auf MenschenrechtsaktivistInnen einzudämmen, wie es der neue Vorschlag vorsieht. Nach oben |
Doch auch im Kongress wird vornehmlich Kritik an der "neuen CICIACS" laut. So stimmen Waldemar Barillas, Präsident der Regierungskommission, der Unionista-Abgeordnete Pablo Duarte und Otto Pérez Molina, bereits angekündigter Präsidentschaftskandidat der Patriotischen Partei (PP), darin überein, dass das offizielle Projekt Anstrengungen verdoppele, würde doch das - immer noch nicht endverfasste - Gesetz gegen das Organisierte Verbrechen just die bestehende Lücke füllen und zudem würde durch die CICIACS die Staatsanwaltschaft geschwächt. Allein Nineth Montenegro vom Encuentro por Guatemala glaubt an einen positiven Nutzen der Kommission für das Land und nur die Partei des Nationalen Fortschritts (PAN) hat bislang angekündigt, der Regierungspartei Grosse Nationale Allianz (GANA) bei der Billigung beizustehen. Doch die Exekutive wird wohl keine Zeit verlieren und den Vorschlag gleich vom Verfassungsgericht und Obersten Gerichtshof prüfen lassen, die Beobachtungen der Zivilgesellschaft und VerfassungsrechtlerInnen einbauen und dann erst dem Kongress vorlegen. Plan B stellt indes eine jämmerliche Alternative zur CICIACS dar. Die Regierung schlägt dabei vor, dass das Nationale Generalprokurat (PGN) die Staatsanwaltschaft in den Fällen unterstützt, in denen die allgemeine Regierungsstruktur von "anormalen Bewegungen" betroffen ist und bei denen über den Verwaltungsweg aufgedeckt werden kann, dass das Organisierte Verbrechen seine Finger im Spiel hat. |
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