Candido Noriega verurteilt
Fijáte 198 vom 17. Nov. 1999, Artikel 2, Seite 3
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Candido Noriega verurteilt
Guatemala, 13. November. Im dritten Anlauf wurde der ehemalige Militärkommissar Candido Noriega für schuldig erklärt und zu 220 Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Bei den beiden vorangegangenen Gerichtsverhandlungen wurde er "mangels Beweisen" freigesprochen. Noriega werden insgesamt 155 Delikte vorgeworfen, unter anderem elf Morde, sieben Entführungen, sowie andere Vergehen im Zusammenhang mit dem Massaker von Tululché, Quiché, im Jahre 1982. In ihrem Bericht bezeichnet die Wahrheitskommission (CEH) die Verbrechen Noriegas als Präzedenzfälle. Die Aufklärung der Fälle und die Verurteilung Noriegas wurde von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen verschiedentlich gefordert. Als Teil der Verhandlung wurde auf der Finca Tululché der genaue Tathergang rekonstruiert und Exhumationen vorgenommen. Mit Hilfe von ÜbersetzerInnen machten die k'iche'-sprachigen ZeugInnen ihre Aussagen. Alle stimmten darin überein, dass Candido Noriega derjenige war, der die Befehle zur Ermordung von insgesamt 10 Personen gegeben hatte. Das Urteil wurde von einem Gericht in Santa Cruz de Quiché gefällt. Von den verhängten 220 Jahren wird Noriega jedoch nur 30 Jahre absitzen müssen, was dem Höchstmass einer zu verbüssenden Strafe entspricht. Der Prozess gegen den ebenfalls angeklagten, jedoch flüchtigen Juan Alesio Samayoa, welcher den gleichen Rang wie Noriega innehatte und an dem Massaker mitbeteiligt war, sowie gegen deren Vorgesetzte und weitere ZeugInnen, wegen Meineides in vorangegangenen Prozessen, sind weiterhin hängig. Die Verteidigerin Noriegas, Floridalma Aguilar, wird das Urteil anfechten. Sie habe einen solchen Entscheid erwartet, die RichterInnen seien von der Gegenseite und verschiedenen Organisationen, welche sie nicht genauer benannte, unter Druck gesetzt worden. Nach oben |
Noriega, von seinen Sicherheitsleuten umgeben und eine kugelsichere Weste tragend, schien sichtlich verärgert und verweigerte gegenüber der Presse jeglichen Kommentar zu seiner Verurteilung. Mynor Melgar, anklagender Anwalt und Vertreter des Zusammenschlusses der Ordensleute Guatemalas (CONFREGUA), äusserte sich zufrieden über das Urteil, welches seiner Meinung nach zu recht gefällt wurde. |
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