Zur Situation der Menschenrechte in Guatemala
Fijáte 203 vom 2. Feb. 2000, Artikel 1, Seite 1
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Zur Situation der Menschenrechte in Guatemala
Die Mission der Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 1999. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren ist die Anzahl der Auch habe die allgemeine Verschlechterung der Menschenrechtssituation nicht notwendigerweise mit einer Verschlechterung der Situation bei den zuständigen Institutionen zu tun, meinte Arnault weiter. Die Solche Aussagen sind natürlich relativ: laut den am 22. Januar veröffentlichten Daten der Vereinigung Familienangehöriger von Verschwundenen Ein krasser Anstieg ist jedoch bei der Verletzung des Rechtes auf eine faire Prozessführung zu vermerken. Die Zahl der Fälle ist von 530 im Vorjahr auf 3670 in der Zeit von Januar bis September 1999 angestiegen und macht somit 76% der insgesamt im letzten Jahr von MINUGUA registrierten Menschenrechtsverletzungen aus. Hauptverantwortlich für diese Verletzungen sind laut MINUGUA "die persönlichen Interessen und der Einfluss ehemaliger oder aktueller Staatsfunktionäre auf den Justizapparat und die Polizei". Dies führte zur Behinderung oder Verschleierung von Untersuchungen. Bei den meisten dieser Verletzungen (66%) ging es um Fälle, die mit der Aufklärung von Massakern und der Suche nach Verschwundenen aus der Zeit des bewaffneten Kampfes zusammenhängen, wie z.B. der Fall |
Bei den Menschenrechtsverletzungen, die das Recht auf eine faire Prozessführung betreffen, hat laut MINUGUA der Staat die Aufgabe, eine überwachende Funktion zu übernehmen und entsprechende Sanktionen auszusprechen, da das Funktionieren der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in der Verantwortung des Staates liegt. Positiv wird in diesem Zusammenhang hingegen vermerkt, dass im Laufe des Jahres die Einsetzung der Friedensrichter im ganzen Land zugenommen hat. Trotz der bereits erwähnten Professionalisierung der Polizei haben die Fälle von Folter und Misshandlung als Verhörmethode im letzten Jahr zugenommen. Dies ist laut MINUGUA auf eine schlechte Organisation und mangelnde Kontrolle innerhalb der Polizei zurückzuführen. Siebzig in der Hauptstadt stationierte Polizeifunktionäre haben die Aufgabe, die Arbeit von über 17'000, im ganzen Land verteilten PolizistInnen zu koordinieren. Auch den sogenannten parallelen Strukturen des Staates und des MINUGUA empfielt der neuen Regierung und dem neuernannten Obersten Gerichtshof, die Gelegenheit zu nutzen und die entsprechenden Reformen zu fördern, die eine Stärkung des Justizsystems ermöglichen. Dies sei eine Grundbedingung der Friedensabkommen und eine klar formulierte Forderung der Zivilgesellschaft. Es müsse sich dabei um eine integrale Politik handeln, die eine enge Zusammenarbeit der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Exekutive bedinge. Ebenso müsse der Straffreiheit ein Ende gesetzt werden, sowie den legalen und illegalen Geheimdiensten. "MINUGUA wird mit der Überwachung der Einhaltung der internationalen Menschenrechtsabkommen und der guatemaltekischen Friedensabkommen das Ihre zum Kampf gegen die Straffreiheit beitragen", meinte Jean Arnault abschliessend. Verletzte Menschenrechte 1999 (gemäss MINUGUA): Anzahl Fälle Recht auf Leben: 77 Recht auf Integrität und persönliche Sicherheit: 127 Recht auf freie Meinungsäusserung: 4 Recht auf freie Organisierung: 357 Recht auf einen fairen Prozess: 3666 Recht auf Bewegungsfreiheit und Mobilität: 95 Abkommen über die Rechte der Indigenen Völker: 70 |
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