Gewerkschaftskampf bei Coca-Cola
Fijáte 275 vom 25. Dez. 2002, Artikel 8, Seite 5
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Gewerkschaftskampf bei Coca-Cola
Guatemala, 20. Dez. Seit nunmehr einigen Monaten steckt die Gewerkschaft der Embotelladora Central, STECSA, in schwierigen Tarifverhandlungen mit dem größten Abfüllbetrieb von Coca-Cola in Lateinamerika, PANAMCO. Die seit Februar 2001 laufenden Verhandlungen haben, wegen Forderungen des Unternehmens im Zusammenhang mit der Produktivität, die die zurzeit durch den bestehenden Tarifvertrag geschützten Bedingungen aushöhlen würden, einen toten Punkt erreicht. Darüber hinaus setzt das Unternehmen ein Gerichtsverfahren fort, um acht GewerkschaftsvertreterInnen aus dem Betrieb zu entlassen. Argumentiert wird mit einer Verletzung des Tarifvertrags, in dem den GewerkschafterInnen für die Gewerkschaftsarbeit freie Zeit zugesichert wird. Unter diesen Umständen gab die Gewerkschaft im August 2002 ihre Absicht bekannt, eine rechtmässige Streikaktion durchzuführen, um die Verhandlungen voranzutreiben und die Entlassung der acht GewerkschafterInnen zu verhindern. PANAMCO hat nun ein Gerichtsverfahren angestrengt und fordert, dass STECSA das Recht auf Durchführung eines legalen Streiks verweigert wird. Sie stützt sich dabei auf den Paragraphen 214 des Arbeitsgesetztes, in dem es heisst, dass ein Streik nur mit der Zustimmung der absoluten Mehrheit aller Angestellten durchgeführt werden kann. Diese spezifische Bestimmung im guatemaltekischen Arbeitsrechts trat im Jahr 2001 in Kraft, die damalige Gesetzesrevision wurde als ein Erfolg der Gewerkschaften bezeichnet. Das bevorstehende Gerichtsurteil wird ein Präzedenzfall sein. Im Fall der STECSA, die eine starke Gewerkschaft ist (1100 der insgesamt 1450 Angestellten sind gewerkschaftlich organisiert) wird es die Gewerkschaft nicht von der Durchführung eines Streiks abhalten. Für andere, kleinere oder gewerkschaftlich weniger gut organisierte Betriebe kann ein negatives Urteil im Fall PANAMCO eine abschreckende Wirkung haben. Ebenfalls wird befürchtet, dass ein Streik bei PANAMCO vom Unternehmen nicht geduldet würde und repressive Mittel eingesetzt würden, um ihn zu unterbinden. An diesbezüglicher Erfahrung fehlt es Coca-Cola ja nicht: 1984, nach sechs Jahren hartem Gewerkschaftskampf, im Laufe dessen acht Gewerkschafter umgebracht wurden, beschloss das Unternehmen, ihre Abfüllanlage in Guatemala zu schliessen. Die Angestellten besetzten als Antwort darauf kurzerhand die Anlage und erreichten, dass nach 379 Tagen Besetzung der Betrieb unter neuer Eigentümerschaft wieder aufgenommen wurde. Nach oben |
1998 übernahm PANAMCO das Coca-Cola-Abfüllunternehmen und es begannen wieder härtere Zeiten für die Gewerkschaft. PANAMCO arbeitet in acht lateinamerikanischen Ländern. Speziell die Angestellten des Unternehmens in Kolumbien leiden unter Repressionen und beschuldigen sowohl Coca-Cola wie auch PANAMCO, Kontakt zu den Todesschwadronen zu unterhalten. In Guatemala ist der Berater von Coca-Cola ein ehemaliger Richter des Arbeitsgerichts und hat offenbar heute noch einen gewissen Einfluss auf diese Instanz. Früher arbeitete er für verschiedene Bananenunternehmen, die es ja unterdessen geschafft haben, ihre Gewerkschaften ziemlich zu zerstören. |
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