Erstes Rassismusurteil
Fijáte 332 vom 13. April 2005, Artikel 7, Seite 5
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Erstes Rassismusurteil
Guatemala, 05. April. Fünf Personen wurden nun wegen des Delikts des Rassismus zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt, begangen im Jahr 2003 gegen die Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú (siehe ¡Fijáte! 331). Die Urteile aufgrund von Diskriminierung und Störung der öffentlichen Ordnung sind umwandelbar in Geldstrafen von insgesamt rund 10´000 US-$, während jeder/m Einzelnen der Angeklagten zusätzlich ein Bussgeld von umgerechnet je 625,- US-$ auferlegt wurde. Alle fünf Betroffenen sind GenossInnen der Republikanischen Front Guatemalas (FRG), in deren Strafregistern ihr Verhalten noch 10 Jahre dokumentiert bleiben wird. Wegen mangelnder Beweislage sind sie der Delikte der Drohung und Nötigung enthoben. Das Gerichtsverfahren wegen Rassismus ist das erste in der guatemaltekischen Gerichtsgeschichte, die Resolution wurde gemäss der Richterin Carol Flores Polanco unparteiisch und ohne jeglichen Druck getroffen. Menchú selbst bewertete das Urteil als "etwas Wunderbares", das ein Exempel statuiere, auch wenn sie es gern gesehen hätte, dass die RichterInnen ein härteres Urteil erlassen hätten. ,,Seit vielen Jahren wurde die rassistische Verachtung ohne Grund erlitten. Die Busse der Strafe und die Bitte um Verzeihung wird der zu zahlende Preis dafür sein, denn eine Nobelpreisträgerin wird nirgendwo auf der Welt beschimpft", so der Kommentar der nicht das erste Mal im Rampenlicht stehenden Indígena. Nach oben |
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