Aus für das Adoptions-Combo-Paket
Fijáte 386 vom 30. Mai 2007, Artikel 6, Seite 6
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Aus für das Adoptions-Combo-Paket
Guatemala, 24. Mai. "In 5-Sterne-Hotels redet man offen über das Geschäft mit den "Combos": Reisekosten, Unterkunft, ein Ausflug in die Stadt Antigua und ein Baby zuzüglich des Rechtes, dessen Geschlecht auszusuchen - macht zusammen gerade einmal zwischen US-$ 20´000 und 35´000. Angeboten werden diese Pakete im Internet." So berichtet Carolina Vásquez Araya in ihrer Kolumne in der Tageszeitung Prensa Libre über das einträgliche Geschäft mit den Adoptionen von guatemaltekischen Kindern ins Ausland. Diesem entspringt jährlich ein Gewinn von ca. US-$ 180 Mio. Laut offiziellen Angaben wurden zwischen Januar 2006 und Januar 2007 5´024 Adoptionen in Guatemala bewilligt, 81 Kinder fanden im Land neue Eltern, 4´757 in den USA und die übrigen 181 in anderen Ländern. An diesem Geschäft wird sich nun einiges ändern. Nach langem Zögern und Zerren um die Ratifizierung der Konvention von Den Haag, die spezielle Adoptionskriterien auflistet, und der Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, ist Bewegung in die Sache gekommen. (siehe ¡Fijáte! 375) Seit mehr als zwei Jahren läuft die Diskussion, die seit Mitte 2006 auf Druck der USA jetzt endlich einen Schritt weiter gekommen ist: Entgegen eines vorherigen Entscheids verkündete kürzlich das dazu konsultierte Verfassungsgericht, dass keine der gemutmassten Verfassungswidrigkeiten vorlägen und die Exekutive nun lediglich alle Vorbehalte aufheben müsse, damit der Kongress die Konvention ratifizieren könne. Gesagt, getan. Die Konvention ist gebilligt und tritt ab dem 31. Dezember 2007 in Kraft. Bis dahin muss auch das Gesetz stehen. Und zufällig ab dann gilt die Konvention wohl auch in den USA. Insgesamt haben 72 Länder die Den Haager-Konvention unterzeichnet und dürfen nur noch an Adoptionsprozessen mit anderen Mitgliedsländern teilnehmen. Seit dem 2. Mai ist in Guatemala bereits ein Manual der "Guten Praktiken" gültig. Damit werden die mit Adoptionen befassten NotarInnen und AnwältInnen angehalten, innerhalb von 10 Tagen nach Aufnahme eines neuen Verfahrens, das Generalprokurat (PGN) darüber zu informieren. Zu den insgesamt 42 Unterpunkten des der PGN einzureichenden notariellen Informationsblattes gehören die Angabe der Namen der biologischen Eltern, der Pflegefamilie und dem Aufenthaltsortes des Kindes zwischen Geburt und Übergabe, drei Fotografien, Hand- und Fussabdrücke des Kindes sowie die munizipale Anmeldung. Die Zuständige der Abteilung im PGN, Josefina Arellano, weist darauf hin, dass das Manual die wesentlichen Kriterien der Konvention aufführt und bloss Anordnungen beinhaltet, die ohnehin der gültigen Rechtslage entsprechen, so dass das als dem Gesetz vorläufige Norm zu verstehen ist. Doch beschweren sich die in der Vereinigung der VerteidigerInnen der Adoption organisierten AnwältInnen und NotarInnen über angebliche Verfassungswidrigkeiten bzw. würde das Manual die gesetzlichen Grundlagen noch einmal deutlich einschränken. Klar ist derweil vor allem der explizite Zweck der Neuregelungen und somit verständlich der Unmut der KritikerInnen: Das Wohl des Kindes soll bei der Frage um Adoption in den Vordergrund gerückt und dem bislang für viele Involvierte lukrativen Geschäft ein Riegel vorgeschoben werden. Nach oben |
Für die Verabschiedung des Gesetzes müssen dennoch fundamentale Aspekte geklärt werden: Welche Institution soll die von der Konvention vorgeschriebene alleinige Zuständige sein? Wie wird diese finanziert werden? Und wie soll die Übergangsregulierung formuliert werden? Angedacht ist, einen Nationalen Adoptionsrat eben als verantwortliche Einrichtung zu schaffen, bestehend aus VertreterInnen des Menschenrechtsprokurats, des Generalprokurats und des Präsidialen Wohlfahrtssekretariats. Über das Aussenministerium und die jeweiligen Konsulate soll der Usus eingeführt werden, die guatemaltekischen Kinder auch in ihren neuen Familien weiter zu begleiten und eine Kontrollfunktion auszuüben. Allein in den letzten sechs Monaten hat die US-amerikanische Botschaft in Guatemala bereits mehr als 2´000 Visa für aus Guatemala in die USA adoptierte Kinder ausgestellt. Zugleich warnt das US-State Departement auf seiner Internetseite nun plötzlich vor Adoptionen aus Guatemala, dem zweiten "Adoptionskinderzulieferungsland" für die USA. Auf einmal wird die jahrelang hingenommene Praxis verdammt, dass es Fälle gebe, in denen die zur Adoption angebotenen Mädchen und Jungen illegal beschafft würden und von "skrupellosen HändlerInnen" Dokumente gefälscht würden, um die Kindsübergabe vermeintlich rechtsmässig über die Bühne zu bringen. Ergo seien Adoptionen aus Guatemala nicht zu empfehlen. |
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