Erneut Streit über die Vorauswahl eines Generalstaatsanwalts
Fijáte 460 vom 12. Mai 2010, Artikel 6, Seite 4
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Erneut Streit über die Vorauswahl eines Generalstaatsanwalts
Guatemala Stadt, 30. April. Schnell war die Berufungskommission in ihrer Arbeit, eine Vorauswahl für das Amt des Generalsstaatsanwalts und damit Leiter der Staatsanwaltschaft ( Zunächst aber einmal zur Frage, wer denn eigentlich in dieser Berufungskommission sitzt: sie hat insgesamt zwölf Mitglieder, meist Dekane der Rechtsfakultäten der verschiedenen privaten und staatlichen Universitäten, der Präsident des Berufsverbandes der AnwältInnen sowie ein weiteres Mitglied dieses Verbandes. Vorsitzender der Kommission ist der Präsident des Obersten Gerichtshofs ( Es gab 38, später 29 KandidatInnen, darunter der amtierende Bundesstaatsanwalt Amilcar Velásquez Zárate und die Generalsekretärin der Staatsanwaltschaft (MP), Gloria Porras Escobar. Mit dieser Zusammensetzung wäre, so möchte man meinen, eine fachliche Kompetenz gewährleistet. Auch die Transparenz war insofern gewährleistet, als die Lebensläufe und jeweiligen Ideen zur Ausgestaltung des Jobs von allen KandidatInnen sowie alle Sitzungsprotokolle etc. auf einer Internetseite veröffentlicht sind. Allerdings, so kritisierte etwa das Conrado Arnulfo Reyes Sagastume (12 Stimmen), Leopoldo Liu González (12 Stimmen), Byron Renato Durán Menéndez (9 Stimmen), Edgar Enrique Lemus Orellana (8 Stimmen), María Eugenia Morales Aceña de Sierra (8 Stimmen) und Julio César Rivera Clavería (in der zweiten Runde 8 Stimmen) Der amtierende Von den sechs ausgewählten haben BürgerInnenrechtsgruppen zwischen drei (Carmen Aída Ibarra von Pro Justicia) und fünf KandidatInnen (Marco Antonio Canteo vom Institut für vergleichende Studien und Strafwissenschaften, |
Ramón Cardenas von der Internationalen Kommission der JuristInnen spricht von einer ganz schlechten Auswahl, die den Raum für Straffreiheit wieder öffne. Der Beirat für Sicherheit, ein Rechtsberatungsgremium des Präsidenten Damit muss er allerdings noch etwas warten. Denn die Richterin der Sechsten Zivilkammer, Reina Yes Marcos, hat einem Antrag der Abgeordneten Nineth Montenegro stattgegeben und damit die Auswahl der sechs Personen für rechtswidrig erklärt. Da es einen Einspruch gegen dieses Urteil gibt, muss nun das Verfassungsgericht entscheiden. Es hat am 29. April diesen Einspruch gegen die Entscheidung der Kammer und somit gegen den Antrag von Montenegro angenommen, wartet jedoch noch auf die Urteilsbegründung und die Argumentation derjenigen, die dieses Urteil anfechten. Wie es weitergeht, erfahren die ¡Fijáte!-LeserInnen in einer der nächsten Ausgaben. |
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