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Das Gesetz gegen Femizid und der Mord an Frauen

Fijáte 410 vom 21. Mai 2008, Artikel 4, Seite 5

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Das Gesetz gegen Femizid und der Mord an Frauen

Das Institut der Strafpflichtverteidigung betreute im letzten Jahr 22.737 Frauen, die irgendeine Art von Aggression von männlicher Seite erfahren haben, in ihrer Mehrheit waren es die Partner oder Familienangehörigen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage wurden jedoch nur 1,8% der Fälle von Gerichtsseite als kriminelles Verhalten eingestuft.

Die aktuellste Studie des Femizids in Guatemala wurde vom Institut für vergleichende Strafwissenschaften (VGIECCPNF) durchgeführt und legt konkrete Zahlen vor. Deren Leiterin, VGClaudia Paz y Paz, bestätigt, die Daten hätten sich seit dem Untersuchungszeitraum im Jahr 2005 nicht wesentlich verändert. Die Analyse bezieht 215 Fälle von Sexualübergriffen ein. 168 der betroffenen Personen kannten demnach den Täter, das sind 78%. Von diesen wiederum wurden 58,3% von ihren Partnern, Vätern, Stiefvätern, Brüdern oder Onkeln attackiert.

Ein anderes erschreckendes Phänomen zeigen die Statistiken und Erfahrungen des Guatemaltekischen Verbandes der Ärztinnen (AGMM). Dieses Gremium hat folgenden Vergleich angestellt: In den letzten sechs Jahren wurde von allen praktizierenden ÄrztInnen 52 Vergewaltigungen gemeldet. Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft im selben Zeitraum 10´700 Vergewaltigungen registriert. Nicht alle Opfer kämen zu einem Arzt oder einer Ärztin, gibt der ehemalige Chef der forensischen ÄrztInnen der Staatsanwaltschaft zu. "Der Arzt ist verpflichtet, Anzeige zu erstatten, aber er macht es nicht. Er zieht es vor, das Bussgeld wegen entsprechender Unterlassung zu zahlen, weil er befürchtet, in den Fall mit hineingezogen zu werden", sagt er. Angestellte und FunktionärInnen des öffentlichen Dienstes können für unterlassene Anzeigenerstattung mit Haftstrafen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren belangt werden, die Bussen liegen zwischen 500 und 5´000 Quetzales, detailliert die Anwältin VGHilda MoralesNF, eine derer, die das Gesetz eingefordert und vor allem fachlich mitgestaltet hat.

Rosana Cifuentes von der AGMM, die mit Vergewaltigungsopfern gearbeitet hat, berichtet von einer Frau, die nach einer Vergewaltigung zusammengeschlagen worden ist. Der behandelnde Arzt notierte bei seiner Diagnose lediglich "Schädelhirntrauma". "Wir kennen andere Fälle von Frauen, die verblutet sind beim Warten auf einen forensischen Arzt, weil die MedizinerInnen in den Notaufnahmen sich damit herausredeten, es handle sich um einen medizinisch-rechtlichen Fall", schildert Cifuentes.

In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat die Stiftung Sobrevivientes ("Überlebende") 162 Morde an Frauen registriert. Just der März - am 8. ist der Internationale Tag der Frau - ist mit 46 ermordeten Frauen der gewalttätigste gewesen.


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