Gerichtsbeschluss über mögliches Asylrecht von Guatemaltekinnen in den USA
Fijáte 465 vom 28. Juli 2010, Artikel 2, Seite 3
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Gerichtsbeschluss über mögliches Asylrecht von Guatemaltekinnen in den USA
San Francisco, 12. Juli. Ein Entscheid des Bundesberufungsgerichts von San Francisco, USA, eröffnet für Tausende Guatemaltekinnen die Möglichkeit, politisches Asyl in den USA zu beantragen. Begründet wird dies mit der hohen Rate an Frauenmorden in Guatemala. Weiter soll geprüft werden, ob alle Guatemaltekinnen als Vertreterinnen einer "speziell verletzlichen sozialen Gruppe" einen Anspruch auf Asyl gültig machen können. Der Gerichtsbeschluss entschied gegen die Deportationsbeschlüsse von zwei Immigrationsgerichten und verlangt von ihnen, die Deportation von Lesly Yajayra Perdomo, die sich zur Zeit ohne gültige Papiere in den USA aufhält, noch einmal zu überdenken und Asyl als eine Lösung in Betracht zu ziehen. Perdomo beantragte im Jahr 2004 Asyl in den USA mit der Begründung, der guatemaltekische Staats sei nicht in der Lage, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu beschützen. Gemäss Ausserdem bat der demokratische Senator John Kerry am 18. Juli Präsident Barack Obama darum, guatemaltekischen EinwanderInnen den "Status des Zeitweiligen Schutzes" ( |
Diesen Sonderstatus erhielten die BürgerInnen verschiedener zentralamerikanischer Länder z. B. nach Naturkatastrophen wie den Tropenstürmen |
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