Gerichtsbeschluss über mögliches Asylrecht von Guatemaltekinnen in den USA
Fijáte 465 vom 28. Juli 2010, Artikel 2, Seite 3
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Gerichtsbeschluss über mögliches Asylrecht von Guatemaltekinnen in den USA
San Francisco, 12. Juli. Ein Entscheid des Bundesberufungsgerichts von San Francisco, USA, eröffnet für Tausende Guatemaltekinnen die Möglichkeit, politisches Asyl in den USA zu beantragen. Begründet wird dies mit der hohen Rate an Frauenmorden in Guatemala. Weiter soll geprüft werden, ob alle Guatemaltekinnen als Vertreterinnen einer "speziell verletzlichen sozialen Gruppe" einen Anspruch auf Asyl gültig machen können. Der Gerichtsbeschluss entschied gegen die Deportationsbeschlüsse von zwei Immigrationsgerichten und verlangt von ihnen, die Deportation von Lesly Yajayra Perdomo, die sich zur Zeit ohne gültige Papiere in den USA aufhält, noch einmal zu überdenken und Asyl als eine Lösung in Betracht zu ziehen. Perdomo beantragte im Jahr 2004 Asyl in den USA mit der Begründung, der guatemaltekische Staats sei nicht in der Lage, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu beschützen. Gemäss Ana Gladys Ollas vom Menschenrechtsprokurat (PDH) und Giovanna Lemus von der Guatemaltekischen Frauengruppe (GGM) ist häusliche Gewalt ein weit verbreiteter Migrationsgrund von Frauen. Wünschenswert wäre, wenn auch weitere Länder wie Spanien oder Costar Rica Gewalt gegen Frauen als Asylgrund anerkennen würden, so Ollas. Ausserdem bat der demokratische Senator John Kerry am 18. Juli Präsident Barack Obama darum, guatemaltekischen EinwanderInnen den "Status des Zeitweiligen Schutzes" (TPS) zu gewähren. Der Senator begründet diese Bitte mit den Folgen des Sturmes Ágatha, dem Ausbruche des Vulkans Pacaya, der Zunahme von Gewalt durch die Ausbreitung von Banden und des Drogenhandels. Nach oben |
Diesen Sonderstatus erhielten die BürgerInnen verschiedener zentralamerikanischer Länder z. B. nach Naturkatastrophen wie den Tropenstürmen Mitch im Jahr 1998 oder Stan 2005. Der TPS ist keine permanente Aufenthaltsbewilligung, sondern schützt die papierlosen MigrantInnen während einer gewissen Zeit vor der Deportation in ihr Herkunftsland. |
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