Arbeitsgesetz mit Genderfokus
Fijáte 269 vom 25. Sept. 2002, Artikel 9, Seite 6
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Arbeitsgesetz mit Genderfokus
Guatemala, 6. Sept. Die Multisektorielle Instanz, der verschiedene Frauen- und sonstige Organisationen des zivilen Sektors angehören, hat dem Kongress eine Änderung des Arbeitsgesetzes vorgeschlagen, um eine wirkliche Geschlechtergleichheit zu erreichen. Insgesamt elf Artikel müssten verändert werden, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Dabei geht es um Themen wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die Gewährung von Elternurlaub, die Benennung und Bestrafung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, usw. Der vorgelegte Änderungsvorschlag sei kein Novum, sondern die Wiederaufnahme und Ergänzung einer Initiative, die vor Jahren von Wanda Núñez vom Frauensektor der Zivilgesellschaft (SM- Wie bei allen Gesetzen ist aber auch beim Arbeitsgesetz das Problem, dass es oft nicht angewendet wird. In einer Presseerklärung forderte kürzlich die Koordination der Organisationen die gegen |
In diesem heisst es nämlich, dass auch Personen, die den AIDS-Virus in sich tragen, das Recht auf Arbeit haben und dass es verboten ist, von jemandem einen AIDS-Test zu verlangen als Bedingung für eine Anstellung. Nach wie vor verlangen aber in erster Linie private Unternehmen einen solchen Test von den BewerberInnen. Statt sie wie heute zu diskriminieren, sollte das Arbeitsministerium die Voraussetzungen schaffen, dass AIDS-infizierte Personen ihren Möglichkeiten entsprechend arbeiten können, heisst es in der Presseerklärung von ACSLS weiter. |
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