Guatemalas Menschenrechtsverletzungen vor Gericht
Fijáte 440 vom 29. Juli 2009, Artikel 6, Seite 5
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Guatemalas Menschenrechtsverletzungen vor Gericht
Guatemala, 22. Juli. Gegen den Staat Guatemala liegen rund 200 Fälle wegen Verletzungen der Menschenrechte dem Interamerikanischen Justizsystem vor, die bislang nicht geklärt wurden, vornehmlich aufgrund der Justizverweigerung in den nationalen Gerichten. Für Ruth Del Valle, Leiterin der Präsidialen Menschenrechtskommission (COPREDEH) - und ehemalige Leiterin der zivilgesellschaftlichen Schutzeinheit für MenschenrechtsaktivistInnen (UPDDH) - ist klar, dass der Staat seine Priorität nicht auf die Erfüllung der vor dem Interamerikanischen System vereinbarten Massnahmen legt oder auf die integrale Entschädigung von Opfern von Menschenrechtsverletzungen in der jüngeren Vergangenheit des Landes, konkret während des internen bewaffneten Konflikts verübt wurden. Das Interamerikanische System besteht aus der Interamerikanischen Menschenrechtskommission, die den Staaten moralische Empfehlungen nahelegt und dem Interamerikanischen Gerichtshof, dessen Urteile für die Staaten rechtsverbindlich sind. Diesem liegen derzeit acht Fälle aus Guatemala vor, die auf ein Urteil warten, ein weiterer Fall steht kurz vor der Prozesseröffnung. Hinsichtlich der genannten 200 Fälle, die der Kommission vorliegen, steht die Suche nach einer freundschaftlichen Lösung aus - der erste Schritt im Prozedere des Systems, dem bei Nichterfüllung der Gang vors Gericht folgen kann. 95% der Fälle wurden von zivilgesellschaftlichen Organisationen, durch Familienangehörige von Opfern oder durch die Opfer selbst eingereicht. Am vergangenen 14. Juli sagten VertreterInnen des Staates und von Organisationen wie FAMDEGUA und CEJIL in Begleitung von ZeugInnen und Überlebenden des vom Militär verübten Massakers von 1982 im Dorf Dos Erres, La Libertad im Petén vor dem Interamerikanischen Menschenrechtstribunal aus, das seine jährliche Audienz heuer in Bolivien abhielt (siehe ¡Fijáte! 424). |
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