Zeuge im Fall Bámaca ermordet
Fijáte 436 vom 03. Juni 2009, Artikel 7, Seite 6
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Zeuge im Fall Bámaca ermordet
Guatemala, 27. Mai. Mitte Mai ist Ángel Nery Urízar García auf offener Strasse erschossen worden, nachdem er seine Frau in der Schule abgesetzt hatte. Urízar war ehemaliges Mitglied der inzwischen aufgelösten militärischen Eine bedeutende Rolle spielte Urízar alias El Ojiva ("der Sprengkopf") in den Ermittlungen des Mordes an Der gefundene Körper, der schliesslich als N.N. begraben wurde, war in Wirklichkeit ein Militär namens Cristóbal Che Pérez und hatte in etwa die gleichen Züge wie Bámaca. Urízar sagte aus, die Befehle eines Militärs gehört zu haben: "Zieht ihm eine von den Uniformen von Kommandant Everado an, dann bringt ihr ihn zum vermeintlichen Ort des Kampfes. Dort bringt ihr ihn um, um den Kommandostab der Guerilla-Front Luis Ixmatá glauben zu machen, dass ihr Kommandant tot ist." Laut Urízar war Che Pérez ausgesucht worden, da er neben der physischen Ähnlichkeit zu Bámaca keine Familienangehörige hatte, die nach ihm hätten fragen können. Nach seiner Zeugenaussage verliess Urízar das Land und es ist nicht klar, wann er nach Guatemala zurückkehrte. Mit Hilfe von ballistischen Analysen und Phantombildern sucht die Polizei jetzt nach den Mördern von Urízar. Der Interamerikanische Menschenrechtsgerichtshof in Die meisten der von diesem Gericht mit Guatemala erreichten Vereinbarungen sind bis heute nicht erfüllt worden. So wird denn das Interamerikanische Tribunal im Juli in La Paz, |
250 Menschen waren damals von den Spezialkräften des Militärs, den Im Jahr 2000 liess sich Guatemala zwar auf eine freundschaftliche Abmachung ein, seine Verantwortung einzugestehen und die Ermittlungen, Entschädigungsleistungen gegenüber den Überlebenden und die Bestrafung der Verantwortlichen zuzusichern. Doch nichts davon ist geschehen. Stattdessen hat die Verteidigung der beschuldigten Militärs mittlerweile 35 Einsprüche erhoben, die den Strafprozess lahmgelegt haben. Im Jahr 2005 gab das Nun nimmt sich also dieses Gericht auch des Falles 2 Erres an. Doch genauso wie die Vereinbarungen vor der Kommission sind auch die Urteile des Gerichtshofs nicht bindend und es gibt keine Sanktionsmöglichkeiten ausser der moralischen Diskreditierung des Staates. |
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