Fall Bruce Harris vor dem interamerikanischen Gerichtshof
Fijáte 195 vom 6. Okt. 1999, Artikel 3, Seite 3
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Fall Bruce Harris vor dem interamerikanischen Gerichtshof
Guatemala, 27. Sept. Das Zentrum für Justiz (CEJIL) und das erzbischöfliche Menschenrechtsbüro (ODHA) haben den guatemaltekischen Staat vor dem interamerikanischen Gerichtshof (CIDH) eingeklagt wegen Verletzung der amerikanischen Menschenrechtskonvention, speziell des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Guatemala hat diese Konvention mitunterzeichnet und fügt sich entsprechend dem Urteil dieser Instanz. Bei der Klage geht es um den Fall Bruce Harris, Direktor der Institution für Strassenkinder, Casa Allianza, gegen den vor guatemaltekischen Gerichten ein Prozess läuft. Harris wird der Diffamierung und üblen Nachrede beschuldigt und zwar gegen die guatemaltekische Anwältin Susana de Umaña. Auf einer Pressekonferenz, an der Casa Allianza eine Untersuchung über illegale Adoptionen vorlegte, beschuldigte er Umaña, in die illegalen Adoptionen von Kindern verwickelt zu sein. Von den guatemaltekischen Gerichten wurde Harris' Beschuldigung gegen Umaña als Diffamierung gewertet und das Verfassungsgericht äusserte sich sogar dahingehend, dass es nur den Medien erlaubt sei, ihre Meinung frei zu äussern. Die beiden Menschenrechtsorganisationen entschlossen sich zu dieser Klage auch deshalb, weil im Prozess gegen Harris verschiedentlich Unregelmässigkeiten aufgetaucht sind: Das jüngste Beispiel ist die Versetzung zweier Richter, die sich gegen Umaña ausgesprochen haben und die Einsetzung eines Sondergerichts forderten. Die Versetzung der beiden Richter erfolgte auf Veranlassung des Obersten Gerichtshofes, an dem der Ehemann von Susana de Umaña beschäftigt ist. In Guatemala wird Diffamierung strafrechtlich verfolgt und nicht, wie im Internationalen Recht festgelegt, zivilrechtlich, und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Nach oben |
"Es erstaunt mich im höchsten Mass, dass die Richter des Verfassungsgerichts eine so verdrehte Vorstellung vom Begriff "freie Meinungsäusserung" haben. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und nicht das Privileg der JournalistInnen," meinte Bruce Harris in einer Presseerklärung. Deshalb fordere er, dass sein Fall von einem übergeordneten Gericht neu beurteilt werde. |
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