Bananengewerkschafter müssen ins Exil
Fijáte 232 vom 5. April 2001, Artikel 7, Seite 6
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Bananengewerkschafter müssen ins Exil
Guatemala, 26. März Die Flucht ins Exil von fünf ehemaligen Leitungsmitgliedern der Gewerkschaft der BananenarbeiterInnen (SITRABI) in der Provinz Izabal legt die Schwäche des guatemaltekischen Rechtsstaates offen. Aufgrund des von einem Gericht in Puerto Barrios gefällten Urteils gegen 22 Händler der Bananenregion, die SITRABI-Mitglieder entführt und genötigt hatten, fürchten die Gewerkschafter nun um ihr Leben. Die Unternehmer sind zwar zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, können jedoch gegen Hinterlegung einer Kaution jederzeit freikommen. Das Urteil ist ohnehin nur deshalb zustande gekommen, weil Anfang März im Bericht einer US-amerikanischen Regierungskommission die weitere Gewährung von Zollpräferenzen für guatemaltekische Handelsware von Verbesserungen in der Arbeitsgesetzgebung abhängig gemacht worden ist. Verschiedene Gewerkschaftsführer bedauerten das Exil ihrer Kollegen und erklärten, dass dies einem Rückfall in die siebziger und achtziger Jahre gleichkäme, als die Gewerkschaften unablässig von Regierung und Unternehmern bedroht wurden und Tausende von aktiven GewerkschafterInnen entweder verschwunden oder ermordet worden seien oder das Land hätten verlassen müssen. Sie forderten die Regierung auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Unternehmer, die täglich die Arbeitsrechte verletzten, tatsächlich bestraft würden. Die von der FRG-Regierung geplanten Änderungen in der Arbeitsgesetzgebung, bezeichneten sie als Farce, da ihre Durchsetzung nicht garantiert werde. Schließlich forderten sie alle aktiven GewerkschafterInnen Guatemalas auf, sich ein Beispiel an ihren lateinamerikanischen KollegInnen zu nehmen, die ihre Regierungen mittels massiver Proteste erfolgreich unter Druck gesetzt hätten, sich für den Schutz der Arbeitsrechte einzusetzen. Eine US-amerikanische Delegation unter dem Vorsitz der Handelskammer der USA, weilte Anfang März in Guatemala und beschäftigte sich vor allem mit den Arbeitskonflikten an der Atlantikküste. Die Delegation hatte die Entlassung von 900 ArbeiterInnen des Unternehmens BANDEGUA kritisiert, Sicherheitsgarantien für GewerkschafterInnen gefordert, die im Zuge der Arbeitskonflikte im vergangenen Jahr angegriffen worden waren, und die Verurteilung der verantwortlichen Unternehmer verlangt. Die Delegation hatte Fortschritte in der Arbeitsgesetzgebung - insbesondere bei der Rechtsprechung und den Arbeitsschutzgesetzen - zur Bedingung dafür gemacht, dass die USA und die Länder der Initiative des Karibischen Beckens (ICC) Guatemala weiterhin Zollpräferenzen u.a. für Agrarprodukte einräumt. US-amerikanische und kanadische Menschenrechtsgruppen hatten vor Antritt der Delegationsreise gefordert, Guatemalas Zollpräferenzen zu suspendieren. Nach oben |
Das Urteil gegen die 22 Unternehmer der "Bananen-Republik" wurde kurze Zeit nach Erscheinen des Berichtes der US-Delegation gefällt. Marel Martínez, der ehemalige Generalsekretär der Gewerkschaft SITRABI, der im Oktober von den Unternehmern gekidnappt und gezwungen worden war, seine Rücktrittserklärung zu unterzeichnen, erklärte, dass das Urteil lediglich dazu diene, der internationalen Öffentlichkeit das Funktionieren der guatemaltekischen Justiz vorzuführen, aber nicht, um die Delikte ernsthaft zu ahnden. Enrique Villeda, ein weiteres betroffenes ehemaliges Leitungsmitglied von SITRABI, sagte, dass der gefällte Richterspruch ihr Todesurteil bedeute. Deshalb bliebe ihnen nur der Weg ins Exil. Martínez und Villeda verließen zusammen mit drei weiteren Kollegen am 24. März Guatemala in Richtung USA. Einige der Verletzungen des Arbeitsrechtes wurden mittlerweile bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angezeigt. Der Arbeitsminister Juan F. Alfaro Mijangos gab außerdem für April den Besuch einer ILO-Delegation bekannt. Regierung und Unternehmerverband CACIF versuchen unterdessen, die Bedrohung abzuwenden, aus dem Zollpräferenzsystem der ICC herauszufallen, und haben den seit drei Monaten unterbrochenen Dialog wieder aufgenommen. Der CACIF erklärte, seine Mitglieder seien an der Normalisierung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnen interessiert. Ein Verlust der Zollpräferenzen hätte weitreichende Konsequenzen für Guatemalas Unternehmerschaft, denn davon wären nicht nur Agrarprodukte betroffen, sondern auch Textilwaren der Maquila-Industrie und weitere nicht-traditionelle Exportprodukte. |
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