Bananengewerkschafter müssen ins Exil
Fijáte 232 vom 5. April 2001, Artikel 7, Seite 6
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Bananengewerkschafter müssen ins Exil
Guatemala, 26. März Die Flucht ins Exil von fünf ehemaligen Leitungsmitgliedern der Die Unternehmer sind zwar zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, können jedoch gegen Hinterlegung einer Kaution jederzeit freikommen. Das Urteil ist ohnehin nur deshalb zustande gekommen, weil Anfang März im Bericht einer US-amerikanischen Regierungskommission die weitere Gewährung von Zollpräferenzen für guatemaltekische Handelsware von Verbesserungen in der Arbeitsgesetzgebung abhängig gemacht worden ist. Verschiedene Gewerkschaftsführer bedauerten das Exil ihrer Kollegen und erklärten, dass dies einem Rückfall in die siebziger und achtziger Jahre gleichkäme, als die Gewerkschaften unablässig von Regierung und Unternehmern bedroht wurden und Tausende von aktiven GewerkschafterInnen entweder verschwunden oder ermordet worden seien oder das Land hätten verlassen müssen. Sie forderten die Regierung auf, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die Unternehmer, die täglich die Arbeitsrechte verletzten, tatsächlich bestraft würden. Die von der Eine US-amerikanische Delegation unter dem Vorsitz der Handelskammer der |
Das Urteil gegen die 22 Unternehmer der "Bananen-Republik" wurde kurze Zeit nach Erscheinen des Berichtes der US-Delegation gefällt. Marel Martínez, der ehemalige Generalsekretär der Gewerkschaft SITRABI, der im Oktober von den Unternehmern gekidnappt und gezwungen worden war, seine Rücktrittserklärung zu unterzeichnen, erklärte, dass das Urteil lediglich dazu diene, der internationalen Öffentlichkeit das Funktionieren der guatemaltekischen Justiz vorzuführen, aber nicht, um die Delikte ernsthaft zu ahnden. Enrique Villeda, ein weiteres betroffenes ehemaliges Leitungsmitglied von SITRABI, sagte, dass der gefällte Richterspruch ihr Todesurteil bedeute. Deshalb bliebe ihnen nur der Weg ins Exil. Martínez und Villeda verließen zusammen mit drei weiteren Kollegen am 24. März Guatemala in Richtung USA. Einige der Verletzungen des Arbeitsrechtes wurden mittlerweile bei der Ein Verlust der Zollpräferenzen hätte weitreichende Konsequenzen für Guatemalas Unternehmerschaft, denn davon wären nicht nur Agrarprodukte betroffen, sondern auch Textilwaren der |
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