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Reformen am Arbeitsgesetz verabschiedet

Fijáte 234 vom 2. Mai 2001, Artikel 2, Seite 3

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Reformen am Arbeitsgesetz verabschiedet

So wäre es denn übertrieben zu behaupten, die verabschiedeten Reformen seien die Früchte des Gewerkschaftskampfes bzw. der Einsicht der ArbeitsgeberInnen zu verdanken. Sie sind deshalb zustandegekommen, weil der internationale Druck auf Guatemala zu gross wurde. (Guatemala trat bereits 1919 der ILO bei und hat insgesamt 71 Konventionen dieser Organisation unterzeichnet. Eine Ausnahme bildet der Artikel 182, der die schlimmsten Ausbeutungen im Bereich der VGKinderarbeitNF verbietet.) So wird denn auch das Urteil gegen die 22 VGBananenhändlerNF der Region VGIzabalNF (siehe Fijate 232) von den Gewerkschaften nicht als ein Sieg bezeichnet. Dieses Urteil sei eine Show, die aufgezogen worden sei, um die internationale Öffentlichkeit zu beruhigen und um den Eindruck zu vermitteln, die Regierung habe ein Problem in den Griff bekommen, das die Freihandelsvergünstigungen in Gefahr brachte.

Die Reformen des Arbeitsgesetzes ist eine alte Geschichte und wurde von Regierung an Regierung weitergegeben, ohne dass viel unternommen worden wäre. Dass es jetzt plötzlich eilte und möglich war, minimale Änderungen durchzubringen, hat sicher damit zu tun, dass im Juni die 88. Jahresversammlung der ILO stattfindet und die guatemaltekische Regierung Stellung nehmen muss zu den Artikeln 87 und 88, die das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf kollektive Verhandlungen festlegen.


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