Reformen am Arbeitsgesetz verabschiedet
Fijáte 234 vom 2. Mai 2001, Artikel 2, Seite 3
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Reformen am Arbeitsgesetz verabschiedet
Guatemala, 26. April. Der Kongress verabschiedete mit "nationaler Dringlichkeit" acht Änderungen des Arbeitsgesetzes. Sieben dieser Reformen entsprechen den insgesamt elf von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geforderten Gesetzesänderungen und sind Bedingungen, um in den Genuss der Zollvergünstigungen der Initiative des Karibischen Beckens (ICC) zu kommen (siehe Fijáte! 220). Den Änderungen zugestimmt haben alle Kongressparteien mit Ausnahme der ANN, die erklärte, sie würde sich nicht den Bedingungen der 'Grossen' beugen, sondern fühle sich der ArbeiterInnenklasse verpflichtet. Nineth Montenegro erwähnte die Wichtigkeit integraler Reformen, die die Bedürfnisse aller ArbeiterInnen berücksichtigen und nicht bloss diejenigen der ArbeitgeberInnen und der GewerkschafterInnen. Die verabschiedeten Änderungen garantieren unter anderem das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und legen die Bedingungen fest, unter denen eine Gewerkschaft überhaupt gegründet werden kann. Eine der Forderungen der ILO, die jedoch nicht aufgenommen wurde, ist diejenige nach dem Streikrecht der LandarbeiterInnen während der Erntezeit. Ebenfalls aussen vor blieb das Recht der Staatsangestellten auf finanzielle Entschädigung im Fall von Arbeitsrechtsverletzungen seitens des Staates. Ausgearbeitet hatten die acht dem Kongress vorgelegten Änderungen Vertreter der Handelskammer (CACIF) und der Gewerkschaftsverbände UASP und UGT. Beide Sektoren lobten die Zusammenarbeit und der Vertreter des CACIF sprach gar von einem "historischen Moment". Rigoberto Dueñas von der UGT meinte, es wäre zwar schöner gewesen, sie hätten alle ihre Forderungen durchgebracht, zeigte sich jedoch zufrieden darüber, dass der Kongress wenigstens diese acht angenommen hat. Nicht ganz zufrieden über die bloss acht anstatt elf Reformen zeigte sich Arbeitsminister Juan Francisco Alfaro Mijangos, der befürchtet, dass sich die ILO damit noch nicht zufriedengibt. Über diese von allen Seiten optimistisch verbreiteten Nachricht der Reformen am Arbeitsrecht soll aber nicht vergessen werden, dass die guatemaltekische Gewerkschaftsbewegung in einer Krise steckt (weniger als 2% der ökonomisch aktiven Bevölkerung ist gewerkschaftlich organisiert). Auch der CACIF ist weit davon entfernt, seine Einstellung gegenüber der Gewerkschaftsbewegung zu ändern. Nach oben |
So wäre es denn übertrieben zu behaupten, die verabschiedeten Reformen seien die Früchte des Gewerkschaftskampfes bzw. der Einsicht der ArbeitsgeberInnen zu verdanken. Sie sind deshalb zustandegekommen, weil der internationale Druck auf Guatemala zu gross wurde. (Guatemala trat bereits 1919 der ILO bei und hat insgesamt 71 Konventionen dieser Organisation unterzeichnet. Eine Ausnahme bildet der Artikel 182, der die schlimmsten Ausbeutungen im Bereich der Kinderarbeit verbietet.) So wird denn auch das Urteil gegen die 22 Bananenhändler der Region Izabal (siehe Fijate 232) von den Gewerkschaften nicht als ein Sieg bezeichnet. Dieses Urteil sei eine Show, die aufgezogen worden sei, um die internationale Öffentlichkeit zu beruhigen und um den Eindruck zu vermitteln, die Regierung habe ein Problem in den Griff bekommen, das die Freihandelsvergünstigungen in Gefahr brachte. Die Reformen des Arbeitsgesetzes ist eine alte Geschichte und wurde von Regierung an Regierung weitergegeben, ohne dass viel unternommen worden wäre. Dass es jetzt plötzlich eilte und möglich war, minimale Änderungen durchzubringen, hat sicher damit zu tun, dass im Juni die 88. Jahresversammlung der ILO stattfindet und die guatemaltekische Regierung Stellung nehmen muss zu den Artikeln 87 und 88, die das Recht auf gewerkschaftliche Organisation und auf kollektive Verhandlungen festlegen. |
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