CICIACS, ein Hoffnungsschimmer für die Justiz
Fijáte 282 vom 9. April 2003, Artikel 2, Seite 3
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CICIACS, ein Hoffnungsschimmer für die Justiz
Guatemala, 3. April. Am 13. März unterzeichneten Edgar Gutiérrez für die guatemaltekische Regierung und Sergio Morales für das Menschenrechtsprokurat (PDH) das Dokument, das die Einsetzung einer Internationalen Kommission zur Aufdeckung paralleler Machtstrukturen und illegaler Körperschaften CICIACS besiegelt. Am 13. September soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Gemäss dem Dokument sollen speziell das Innen- und das Verteidigungsministerium, der Oberste Generalstab des Präsidenten (EMP), die Staatsanwaltschaft sowie andere, der Verwicklung in parallele Strukturen und der Menschenrechtsverletzungen verdächtige Regierungsstellen untersucht werden. Auf Vorschlag der Regierung sollen auch die privaten Sicherheitsunternehmen angeschaut werden. Nach einem Jahr soll die Kommission einen Bericht einreichen, für die juristische Weiterverfolgung der Fälle ist dann die Staatsanwaltschaft zuständig. Die CICIACS soll ein Jahr lang arbeiten, ihr Mandat ist verlängerbar. Ihre legale Basis bilden ein Gesetzesdekret des Kongresses und ein Vertrag zwischen der Regierung, den Vereinten Nationen und der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ähnlich demjenigen, der das Mandat von MINUGUA festhält. Zusammengesetzt wird die Kommission durch je eineN VertreterIn der guatemaltekischen Regierung, der UNO und der OAS (siehe ¡Fijáte! 277 und 279). Untersucht werden sollen Fälle von Drohungen und Übergriffen, die nach der Unterzeichnung dem Friedensabkommen über die Menschenrechte vom 29. Nach oben |
März 1994 begangen wurden. Bisher liegen bereits 77 Anzeigen vor, welche die CICIACS zu bearbeiten hat. Grundsätzlich sind sich die VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen und der internationalen Gemeinschaft einig, dass die Einsetzung dieser Kommission ein Fortschritt für den Demokratisierungsprozess in Guatemala bedeutet. Am 28. März jedoch erhielt der Menschenrechtsprokurator Sergio Morales eine Kopie des Entwurfs des Gesetzestextes, der vom Kongress verabschiedet werde soll. Dieser Vorschlag entspricht in keiner Weise dem am 13. März unterzeichneten Dokument, ersetzt dieses in gewissen Punkten sogar. So soll z.B. die CICIACS dem Friedenssekretariat SEPAZ unterstellt sein, einer staatlichen Institution. MenschenrechtsvertreterInnen zweifeln daran, dass so die Autonomie der Kommission garantiert sei. Man glaube nicht, dass der UNO-Generalsekretär unter diesen Voraussetzungen eineN VertreterIn in die Kommission delegiere. Ein weiterer Punkt ist, dass die Rollen der Staatsanwaltschaft, des PDH und von MINUGUA im Gesetzesentwurf gänzlich anders definiert sind als im Abkommen vom 13. März. Dass MINUGUA überhaupt eine Rolle spielen soll, ist den MenschenrechtsaktivistInnen unerklärlich: Wie soll erstens eine UNO-Instanz die Arbeit einer anderen überwachen? Und zweitens wird MINUGUA Ende des Jahres eh aufgelöst und kann keine Funktion im Rahmen der CICIACS mehr wahrnehmen. |
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