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CICIACS, ein Hoffnungsschimmer für die Justiz

Fijáte 282 vom 9. April 2003, Artikel 2, Seite 3

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CICIACS, ein Hoffnungsschimmer für die Justiz

März 1994 begangen wurden. Bisher liegen bereits 77 Anzeigen vor, welche die CICIACS zu bearbeiten hat. Grundsätzlich sind sich die VertreterInnen von Menschenrechtsorganisationen und der internationalen Gemeinschaft einig, dass die Einsetzung dieser Kommission ein Fortschritt für den Demokratisierungsprozess in Guatemala bedeutet. Am 28. März jedoch erhielt der VGMenschenrechtsprokuratorNF Sergio Morales eine Kopie des Entwurfs des Gesetzestextes, der vom Kongress verabschiedet werde soll. Dieser Vorschlag entspricht in keiner Weise dem am 13. März unterzeichneten Dokument, ersetzt dieses in gewissen Punkten sogar. So soll z.B. die CICIACS dem VGFriedenssekretariatNF SEPAZ unterstellt sein, einer staatlichen Institution. MenschenrechtsvertreterInnen zweifeln daran, dass so die Autonomie der Kommission garantiert sei. Man glaube nicht, dass der UNO-Generalsekretär unter diesen Voraussetzungen eineN VertreterIn in die Kommission delegiere. Ein weiterer Punkt ist, dass die Rollen der Staatsanwaltschaft, des PDH und von MINUGUA im Gesetzesentwurf gänzlich anders definiert sind als im Abkommen vom 13. März. Dass MINUGUA überhaupt eine Rolle spielen soll, ist den MenschenrechtsaktivistInnen unerklärlich: Wie soll erstens eine UNO-Instanz die Arbeit einer anderen überwachen? Und zweitens wird MINUGUA Ende des Jahres eh aufgelöst und kann keine Funktion im Rahmen der CICIACS mehr wahrnehmen.


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