Geheimdienst: Telefonabhören inbegriffen
Fijáte 347 vom 9. Nov. 2005, Artikel 2, Seite 3
Original-PDF 347 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte
Geheimdienst: Telefonabhören inbegriffen
Guatemala, 15. Okt. Als Teil eines ganzen Pakets, dem Rahmengesetz über Geheimdienste, wurde vom Kongress einstimmig das Gesetz über die Generaldirektion für zivile Geheimdienstund Informationstätigkeit (DIGICI) angenommen, obwohl dieses umstrittene Artikel enthält. In einem davon geht es um das Abhören von Telefongesprächen. Begründet wurde dieser Artikel damit, dass Straftaten des organisierten Verbrechens oft per Funktelefon koordiniert und geleitet werden (z. B. Morddrohungen oder Erpressungen) und dass deshalb das Abhören von Telefongesprächen ein wichtiges Mittel für die Vorbeugung und Bekämpfung von Verbrechen sei. GegnerInnen dieses Artikels, vor allem aus dem Menschenrechtssektor, bringen die individuellen Rechte ins Spiel, die mit dem Abhören von Telefongesprächen verletzt würden. Die DIGICI ist dem Innenministerium unterstellt und arbeitet eng mit dem Justizapparat zusammen. In der Frage der Telefonabhörungen ist denn auch bereits die erste Diskussion über Kompetenzen und Befugnisse entbrannt, ausgehend von der Unklarheit, ob solche Aufnahmen in Gerichtsprozessen als Beweismaterials dienen können oder nicht und auf wessen Geheiss sie überhaupt veranlasst werden können. Menschenrechtsorganisationen fordern hier strikte Regeln, während z.B. Innenminister Carlos Vielman die Sache viel lockerer sieht. Für ihn ist jedes Mittel gerechtfertigt, das der Bekämpfung des organisierten Verbrechens dient, während dem z. B. die Gruppe gegenseitiger Hilfe (GAM) befürchtet, dass solche Abhörungen ebenso auf soziale, regierungskritische Organisationen oder Einzelpersonen angewendet werden können. Auch technisch und finanziell sind Telefonabhörungen, vor allem bei Mobiltelefonen, nicht ganz einfach. Nach oben |
Kontroverse herrscht auch über die Frage, wer die DIGICI leiten soll. Laut Gesetz soll ihr ausdrücklich eine Zivilperson vorstehen, lässt aber gleichzeitig die Möglichkeit offen, dass sich ExMilitärs um den Posten bewerben können, da diese, sobald sie aus dem Militärdienst entlassen sind, als Zivilpersonen mit den entsprechenden Rechten gelten. Unabhängig davon, wie lange und in welcher Position sie in der Armee gedient haben. |
Original-PDF 347 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte