Vergewaltigung endlich strafbar
Fijáte 362 vom 21. Juni 2006, Artikel 5, Seite 4
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Vergewaltigung endlich strafbar
Guatemala, 13. Juni. Das Verfassungsgericht (CC) hat endlich der Verfassungsrechtsklage des Menschenrechtsprokurats (PDH) stattgegeben, womit der Paragraf 200 des Strafgesetzbuches gestrichen wird und ein Mann, der wegen Vergewaltigung verurteilt wird, nun nicht mehr seiner Strafe entgehen kann, indem er das Opfer, ist es älter als 12 Jahre, heiratet. Frauen- und Menschenrechtsorganisationen hatten bereits seit einiger Zeit erreicht, dass dieser Artikel immerhin suspendiert wurde, bis eine endgültige Entscheidung falle. Gemäss der Argumentation der PDH verletze der genannte Passus die Rechte des Opfers und verwandele die sexuelle Vergewaltigung in eine "Aggression gegen die Familienehre", ohne Rücksicht auf die misshandelte Frau. Angesichts der ansteigenden Zahl an Anzeigen von Häuslicher Gewalt im ganzen Land und dem fehlenden Schutz der Opfer von Seiten des Staates, sehen einige soziale Organisationen die Notwendigkeit, eigene Frauenhäuser zu öffnen, in denen geschlagene und sexuell missbrauchte Frauen Unterschlupf und Betreuung finden. Die Gruppe Guatemaltekischer Frauen (GGM) hat zudem eine Notrufnummer eingerichtet. Hilfesuchende Frauen, die anrufen, werden entweder in den Herbergen oder bei anderen solidarischen Frauen untergebracht. Zwar gibt es Hilfsangebote für misshandelte Frauen, die dem Wohlfahrtssekretariat der Präsidentengattin (SOSEP) unterstehen, doch in diesen Unterkünften können die Opfer nur fünf Tage bleiben, der festgesetzte Zeitraum, indem vom Gericht Schutzmassnahmen angeordnet werden können. Aber diese sind in vielen Fällen wenig effektiv, ist doch nachgewiesen, dass zahlreiche ermordet aufgefundene Frauen angeblich diesen Schutz genossen. Nach oben |
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