Indigene Völkerrechte
Fijáte 394 vom 26. Sept. 2007, Artikel 7, Seite 5
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Indigene Völkerrechte
Guatemala, 19. Sept. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Louise Arbour, begrüsste die Annahme der Deklaration über die Rechte der Indigenen Völker von Seiten der UNO-Generalversammlung, die sie für "einen Triumph für die Justiz und die menschliche Würde" hielt. Nach 20 Jahren der Verhandlungen zwischen den UN-Mitgliedsstaaten und unter Beteiligung von indigenen Völkern der ganzen Welt wurde die Deklaration letzten Donnerstag in New York mit 143 Stimmen dafür, den vier Stimmen von Australien, Kanada, Neuseeland und den USA dagegen und 11 Enthaltungen in den Kanon der Vereinten Nationen integriert. Sie umfasst sowohl die individuellen wie kollektiven Rechte, die kulturellen wie die Rechte der Identität als auch die Rechte auf Bildung, Gesundheit, Arbeit und Sprache u.a. Daneben verbietet sie die Diskriminierung von indigenen Völkern und fordert deren vollständige und effektive Teilnahme in allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Sie versichert das Recht der Völker auf Andersartigkeit und darauf, ihre eigenen Vorstellungen einer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung zu verfolgen und unterstreicht schliesslich die Notwendigkeit harmonischer Beziehungen und Kooperation zwischen den Nationalstaaten und den indigenen Völkern. Laut Louise Arbour treibt die Deklaration erneuerte internationale Bemühungen voran, sich der dringenden Sorgen der mehr als 370 Millionen Angehörige indigener Völker auf der Welt anzunehmen. Nach oben |
Mit der Deklaration wird auch ein signifikantes Konzept übernommen, nämlich das des "Volkes" anstelle der "ethnischen Gruppe" und "Gemeinde" ("comunidad"). Martín Sacalxot, Leiter der Abteilung für Indigene Völker des guatemaltekischen Menschenrechtsprokurats (PDH) erläutert wie folgt: "In einem Volk zu leben bedeutet, an einem Ort zu sein, wo es Bräuche gibt, ein System des Lebens und der eigenen Organisation, diese Merkmale werden mit den anderen beiden Begriffen nicht anerkannt". Der Anthropologe, Politanalyst und Maya Poqomchi Kajkoj (Máximo) Ba Tiul dagegen macht in seiner Analyse darauf aufmerksam, dass die Deklaration zwar den indigenen Völkern durchaus bedeutsame Rechte zugesteht, wie die freie Selbstbestimmung, Autonomie und Selbstregierung oder die Beteiligung an für sie relevanten Staatsentscheidungen mittels selbst- und nicht wie bislang häufig vom Staat gewählter VertreterInnen. Doch von Beginn an enthalte der Text Mehrdeutigkeiten, die je nach Interpretation und nicht unbedingt zum Vorteil der indigenen Völker ausgelegt werden könnten. Denn selbst die Deklaration unterstreiche die Souveränität der Staaten, die nicht verletzt werden dürfe und deren Interessen vorgingen. Und damit ist es mit der Selbstbestimmung der indigenen Völker schon wieder vorbei. |
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