Letzte Chance fürs Waffengesetz?
Fijáte 431 vom 25. März 2009, Artikel 2, Seite 3
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Letzte Chance fürs Waffengesetz?
Guatemala, 22. März. In der Hoffnung, es gebe keine "behaarte Hand", die die Verabschiedung verhindert, steht am 24. März vorerst das letzte Mal das Gesetz über Munition und Waffen auf der Agenda des Kongresses. Seit mehr als einer Dekade fordert die Zivilgesellschaft eine Reform des aktuellen, real ineffektiven Regelwerks. (siehe ¡Fijáte! 414) Und seit vier Monaten haben sich die Abgeordneten in Workshops mit dem Thema auseinandergesetzt, am Dienstag stehen die 146 Artikel in dritter Lesung zur Billigung an. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird es wohl ein weiteres Mal dem Archiv zugeführt. Inhaltlich geht es um die Definition der Waffentypen und die Regulierung des Besitzes, des Tragens und des Handels von Waffen und Munition, ein einträgliches Geschäft. Vor allem vor dem als Argument zwiespältigen Hintergrund der herrschenden Gewalt im Land, die die einen als Begründung heranziehen, den Zugang zu Waffen per Gesetz unter Kontrolle zu bringen in der Hoffnung, die Gewalt damit einzudämmen, und die die Gegenseite als Gegenargument nutzt und das Recht auf Selbstverteidigung in den Vordergrund stellt. In der Kongressinternen Debatte, die seit ihrem Beginn von zahlreichen und wechselnden Einsprüchen und Umformulierungen koloriert ist, ist somit auch die Anschuldigung gegen die GesetzeskritikerInnen nicht tot zu kriegen, dass sie die Interessen von einigen Unternehmern des Waffensektors verteidigten oder gar die von Gruppen des organisierten Verbrechens, dadurch, dass sie unter Heranziehung jeglichen Vorwandes versuchten, die Verabschiedung des Gesetzes zu behindern. Erschwerend kommt die potentiell taktische Tatsache hinzu, dass längst nicht alle Fraktionen an den Workshops teilgenommen haben und im Moment der Verlesung und eigentlich geplanten Abstimmung monieren, sie würden die in den Arbeitssessionen vorgenommenen Abänderungen nicht kennen. Ähnlich wie Präsident Álvaro Colom ist auch Kongresspräsident Roberto Alejos optimistisch in Hinblick auf die Abstimmung. "Der Kongress hat vereinbart, eine permanente Sitzung einzuberufen, bis das Gesetz gebilligt ist. Währenddessen kann also nichts anderes thematisiert und behandelt werden. Ich glaube nicht, dass die Opposition oder die Regierungspartei sich trauen werden, zu beantragen, das Thema von der Agenda zu streichen." Indes hält es Vizekongresspräsident Arístedes Crespo für einen Fehler, die Initiative dem Kongress vorgelegt zu haben, bevor die nötigen Einwilligungen erreicht und eingeholt worden waren: "Damit wird bloss das Image von der Legislative abgenutzt." Während die Menschenrechtsorganisationen der Zivilgesellschaft die Gesetzesverabschiedung einfordern, erläutert Hans Peter, Repräsentant der Acción Cívica por Guatemala, in der die Waffen- und Munitionshändler vereinigt sind, dass dieser Sektor das Gesetz nicht bremsen wolle, jedoch sollten die ehrbaren BürgerInnen darunter nicht zu leiden haben. "Eine Waffe mit nur einer Kugel kann schon einen Menschen töten. Es kommt also nicht darauf an, wie viele Kugeln erlaubt sind, sondern dass diejenigen tatsächlich bestraft werden, die sie missbrauchen." Nach oben |
Bislang sieht das neue Gesetz in seinem Art. 59 vor, die Anzahl an Munition, die eine Person pro Monat erwerben darf, zu begrenzen. Der zwischen den Fraktionen erreichte Konsens beläuft sich derweil auf 400 Kugeln pro Waffe. Manche Parteien fordern eine niedrigere Angabe, so plädiert die Nationale Einheit der Hoffnung (UNE) auf 100 Kugeln insgesamt pro Person. Denn diese darf laut dem Art. 71 der neuen Gesetzesinitiative höchstens drei Waffen tragen, die mit einem Waffenschein erworben werden können. Gegen diese Beschränkung erheben einige Abgeordnete und Waffenhändler ihre Kritik, anstelle der Einschränkung sei doch die Kontrolle der illegalen Waffen viel wichtiger. Art. 73 sieht vor, dass der Präsident und der Vizepräsident des Landes, die MinisterInnen, RichterInnen, JustizbeamtInnen und ehemalige TrägerInnen dieser Funktionen so viele Waffen tragen können, wie sie wollen, ohne dafür eine Lizenz zu brauchen. Die Patriotische Partei hat den Antrag gestellt, dieses Privileg zu streichen. Schliesslich beinhalten die Art. 96 bis 132 die Typifizierung von Straftaten und Verschärfung von Sanktionen. Diese Artikel werden jedoch wohl noch einmal geprüft, da sie "Lücken" enthalten. |
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