2´000 Mädchen in 280 Bordellen
Fijáte 431 vom 25. März 2009, Artikel 4, Seite 4
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2´000 Mädchen in 280 Bordellen
Guatemala, 20. März. Mitte Februar verabschiedet, Ende letzter Woche in der Regierungsgazette veröffentlich, wird in vierzehn Tagen nun das Gesetz gegen sexuelle Gewalt, Ausbeutung Menschenhandel in Kraft treten. Damit werden endlich die Produktion und Verbreitung von Kinderpornographie, die sexuelle Ausbeutung von Kindern, die Förderung von Prostitution und eben der Menschenhandel als Delikte in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Doch, so betont auch die Abgeordnete Gemäss der neuen Regelung wurde die Definition der Vergewaltigung erweitert und umfasst jetzt auch sexuelle Übergriffe gegen Mädchen und Jungen unter 14 Jahren, auch wenn keine Gewalt angewendet wird. Das Strafmass für die genannten Taten liegen zwischen 8 und 18 Jahren Haft und werden verschärft, wenn sie gegen kranke Personen, Personen mit Behinderung, SeniorInnen, und schwangere Frauen verübt werden, oder wenn während der Vergewaltigung Geschlechts- oder andere Krankheiten übertragen werden. Der Menschenhandel wird zukünftig bestraft mit einer Haftstrafe und zum einen der Zahlung eines Bussgeldes von bis zu 500´000 Quetzales (ca. US-$ 65´000) sowie der Verpflichtung der Entschädigung an das/ die Opfer. Im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen in diesen Verbrechensfällen kann auf die Mechanismen des Gesetzes gegen das Das Finanzministerium muss 5 Mio. Quetzales dem neu geschaffenen Sekretariat gegen sexuelle Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel überweisen, von denen ein Entschädigungsfonds für die Opfer eingerichtet werden soll. Auch der Schutz von ZeugInnen ist in dem Gesetz beinhaltet. Laut Angaben des Kinderfonds der |
Eine Studie mit dem Titel "Menschenhandel in Guatemala" von der Vereinigung für Ganzheitliche |
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