Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Fijáte 228 vom 7. Feb. 2001, Artikel 6, Seite 2
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Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Die Kinderhilfsorganisation Casa Alianza und die Stiftung Menchú reichten eine Verfassungsklage gegen den Kongress ein, weil dieser im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendschutzgesetz seine Macht missbraucht, die Einführung desselben im März 2000 ausgesetzt, womit er die einschlägige UNO-Konvention umgangen habe. Die beiden Organisationen erklärten, daß Ex-Präsident Arzú eine Gesetzesvorlage gemacht hatte, die 1996 vom Kongress angenommen wurde, nachdem fast acht Jahre lang versucht worden war, darüber zu einem Konsens zu gelangen. Trotzdem wurde das Gesetz für ein Jahr wieder aufgehoben, mit dem Argument der noch ausstehenden Veränderungen im neuen Jugendrecht. Dann kamen die Wahlen und das dadurch politisierte Gesetz blieb weiterhin außer Kraft. Unter der Regierung von Portillo wurde es dann endgültig gekippt. Das Verfassungsgericht nahm die Klage entgegen und muss nun entscheiden, ob der Kongress das Inkrafttreten oder die Aufhebung des Gesetzes bestimmen soll. Nach oben |
Formal gesehen kann Guatemala das Gesetz nicht aufheben, weil es sich mit der UNO-Konvention verpflichtet hat, die eigene Gesetzgebung zu überarbeiten, so die Erklärung der beiden Kläger. "Mit dieser Maßnahme versuchen wir, den Kongress zu zwingen, die Verantwortung für das Wohlergehen von mehr als der Hälfte der Bevölkerung Guatemalas, nämlich der Kinder und Jugendlichen, zu übernehmen", erklärte Arturo Echeverría von Casa Alianza. |
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