Schleichende Dollarisierung
Fijáte 235 vom 16. Mai 2001, Artikel 3, Seite 3
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Schleichende Dollarisierung
Guatemala, 4. Mai. Seit dem 1. Mai ist in Guatemala das Gesetz über den freien Devisenhandel in Kraft. Dieses Gesetz erlaubt es, ein Bankkonto in einer anderen Währung als in Quetzales zu eröffnen, Zahlungen, sofern sie von den Begünstigten akzeptiert werden, in irgendeiner Währung zu tätigen und erlaubt generell den freien Handel in anderer Währung. Obwohl das Gesetz unverbindlich formuliert ist, versteht sich von selbst, dass es sich bei 'irgendeiner Währung' um den US-$ handelt. So haben denn Umfragen bei diversen Banken ergeben, dass Konten einzig in US-$ eröffnet werden können, was je nach Bank, zwischen 25 US-$ und 2000 US-$ kostet. BefürworterInnen des neuen Gesetzes loben es als einen Schritt Richtung wirtschaftlicher Integration, als gewinnbringend (für Unternehmer und Banken) und betonen, dass es nicht das selbe sei wie die Dollarisierung, die seit Anfang des Jahres in El Salvador im Gange ist, wo der Dollar nach und nach die Landeswährung verdrängen wird. GegnerInnen wiederum weisen darauf hin, dass das neue Gesetz nichts anderes mache, als eine seit Jahren gängige Praxis zu legalisieren. Weiter glauben sie, dass es eine Frage der Zeit sein wird, bis der Dollar den Quetzal verdrängt hat. Auch weisen sie darauf hin, dass eine Dollarisierung der Wirtschaft negative Auswirkungen auf die Haushaltsbudgets der guatemaltekischen Familien hat. Die Preise für Güter und Dienstleistungen werden in Dollar gehandelt, die Löhne des grössten Teils der Bevölkerung jedoch weiterhin in Quetzales bezahlt. Im Gegensatz zu El Salvador, wo mit der Einführung der Dollarisierung ein fester Wechselkurs bestimmt wurde, ist in Guatemala der Quetzal weiterhin den Börsenschwankungen ausgeliefert. Ebenfalls wird befürchtet, dass viele kleinere Unternehmen eine Dollarisierung (sei sie nun schleichend oder direkt) nicht überleben werden. Die Versammlung der PräsidentInnen der Berufsschulen erhob beim Verfassungsgericht Einspruch gegen das neue Gesetz. Das Gesetz widerspreche der Verfassung, in der festgehalten wird, dass einzig dem Staat der Besitz und der Handel mit Devisen erlaubt ist. Mit dem neuen Gesetz werde nun diese Befugnis der Zentralbank weggenommen und den Privatbanken und Financiers übergeben, was eine Schwächung des Finanzsystems bedeute. Nach oben |
Das Verfassungsgericht lehnte die Klage ab, mit der Begründung, sie sei am 30. April eingereicht worden, als das Gesetz noch gar nicht in Kraft war. Die KlägerInnen hätten aber durchaus die Möglichkeit, einen zweiten Rekurs einzureichen. |
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