Wohl der Wiederwahl
Fijáte 301 vom 14. Jan. 2004, Artikel 8, Seite 4
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Wohl der Wiederwahl
Guatemala, 19. Dez. Elf der am 9. Nov. wieder gewählten BürgermeisterInnen müssen sich früher oder später der Justiz stellen, da gegen sie Anklagen vorliegen, drei von ihnen sehen sich sozialen Konflikten in ihren Gemeinden gegenüber. Zu den nicht namentlich genannten Angeklagten gehören Mitglieder der FRG (Republikanische Front Guatemalas) und GANA (Grosse Nationale Allianz) vornehmlich in den Departements Guatemala und Quetzaltenango. In den meisten Fällen liegen Korruption, Unterschlagung und Veruntreuung öffentlicher Gelder sowie Autoritätsmissbrauch vor. Für acht weitere BürgermeisterInnen, die juristisch belangt werden und die sich zur Wiederwahl gestellt hatten, wird es jetzt ernst, da sie aufgrund von nicht wieder gewonnenen Wahlen am 14. Januar, dem Tag der Regierungsübernahme ihre Immunität verlieren werden. Der Munizipal-Kodex könnte jedoch milde Folgen für die FunktionärInnen haben, obwohl die entsprechenden Gesetze in Guatemala relativ ungeordnet sind und die Kandidatur für ein Bürgermeisteramt mehr Voraussetzungen erfordert als die für den Präsidentschaftsposten. Nach oben |
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